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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums, Kammin. 6l<br />

Beziehungen^). So klingt auch die Bitte des kebuser Bischofs an<br />

den Papst um Abstellung der alten Händel wenig selbstüberzeugt<br />

(Urk. i). Ganz anders Kammin. Wie ihm im Kampf gegen<br />

Schwerin <strong>und</strong> Brandenburg der Appetit mit dem Essen gekommen<br />

war, so auch hier. Das Land Küstrin. der am besten besiedelte Teil<br />

der Neumark, winkte doch zu verlockend. Die Templer bangten<br />

um den Bischofszehnt. den ihnen der Lebuser 1232 verliehen hatte.,<br />

<strong>und</strong> ließen ihn von Gregor IX. bestätigen (Urk. lc). In ihrer<br />

Zwangslage müssen sie auch einem älteren Iehntvertrag über das<br />

Dorf Nabern, den sein Vorbesitzer Graf Volosto mit Lebus geschlossen,<br />

ihre Zustimmung geben (Urk. n). Der Legat Wilhelm<br />

von Modena hat den wiederholten Auftrag, den Streit an Ort <strong>und</strong><br />

Stelle beizulegen, nicht ausgeführt 2). Wie fest begründet _ die ^<br />

Rechte Kammins im Mietzelbogen schienen, erhellt aus der Stolper ^<br />

Abmachung vom 24. April 1240 (Urk. l). es ist der bedeutsame<br />

Vertrag, der die landes<strong>für</strong>stliche Hoheit der Kamminer Bischöfe<br />

begründet 5).7"Als Entgelt <strong>für</strong> Vas an "Konrad lll. angetretene<br />

Land Etalgard^nlmmt Herzog Barnim unter »anderem einen Teil<br />

der^Vischöflichen Novalzehnten im territorium Iehden zu Lehn.<br />

Hätte der Herzog die Be<strong>für</strong>chtung gehegt, daß die Iehdener Abgaben<br />

der Lebuser Kirche gehörten, so hätte er sie gewiß nicht als bare<br />

Münze in Zahlung genommen. Drei Wochen später (Urk. m) ergeht<br />

die päpstliche Bulle an den Abt <strong>und</strong> Prior von Buch <strong>und</strong> den<br />

Abt von Dobrilugk, die Klage Kammins gegen Lebus an Ort <strong>und</strong><br />

Stelle zu untersuchen <strong>und</strong> die endgültige Grenze festzustellen. Der<br />

Auftrag bewegt sich wie üblich in allgemeinen Wendungen, der<br />

Gegenstand des Streits wird nicht näher umschrieben. Da jedoch<br />

Kammin im Mietzelbogen die Herrschaft besitzt, andererseits Lebus<br />

ein Stück der Kamminer Diözese wohl besetzt haben soll, so bleibt<br />

^) Die Konfirmation der Schenkung Johann Grotes (P. 327) kann<br />

bedeuten, daß Iambrisk

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