für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin. 145<br />
bewegen, so sollte der Bischof selber zur Entschädigung Schloß<br />
Kerkow ausliefern. Viel mehr als die Dorfmark wird die Abtretung<br />
nach den Umschreibungen von P. 1555 <strong>und</strong> 1556 nicht<br />
umfaßt Habens. Wg ^g Kerkow?<br />
Die Forschung hat m. W. immer es <strong>für</strong> selbstverständlich<br />
gehalten, daß das heutige Dorf Kerkow in der Nordwestecke des<br />
Kreises Soldin gemeint ist. Nur Prümers sah bei der Herausgabe<br />
des P., daß die andern urk<strong>und</strong>lichen Nachrichten nicht mit der<br />
Abtretung von 1290 zusammenreimen, <strong>und</strong> nimmt daher zwei verschiedene<br />
Orte an 2). 2m Jahre 1254 erwirbt das Kloster Kolbatz<br />
von den Gebrüdern Kleist das Dorf Lukow Iedelitz (P. 590). das<br />
vor 1283 in Kerkow umgenannt wird^). Dieses Kerkow bei<br />
Soldin wird als Besitz des Klosters 1255 (P.608). 1283 (P. 1268).<br />
1295 (P. 1712) <strong>und</strong> 1313 (P. 2816. zweite Ausfertigung) aufgeführt,<br />
nicht genannt ist es in einer markgräflichen Konfirmation<br />
aus dem Jahre 1282 (P. 1232) <strong>und</strong> in der ersten Ausfertigung<br />
der Konfirmation Herzog Wartislaws IV. (P. 2816). Nun sollen<br />
aber nach Niehens Meinung die Urk<strong>und</strong>en 608 <strong>und</strong> 1217 Fälschungen<br />
aus dem Beginn des 14. Jahrh<strong>und</strong>erts sein^), <strong>und</strong><br />
P. 1268 dünkt ihm ebenfalls nicht zweifelsfrei b). Bei der „Rettung"<br />
des wichtigen Privilegs Bischof Konrads I. P. 80 wies ich<br />
auf die Schwierigkeiten einer diplomatischen Beurteilung der Kolbatzer<br />
Urk<strong>und</strong>en hin«) <strong>und</strong> will nicht verhehlen, daß sie mir nckh<br />
wiederholter Durchsicht des umfangreichen Matertals nicht geringer,<br />
sondern eher größer erscheinen. Hoffentlich nimmt sich doch noch<br />
ein Forscher, der allerdings in der Diplomatik des Zisterziensern<br />
ordens wie in der <strong>pommersche</strong>n <strong>Gesch</strong>ichte des 12. bis 14. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
gleich gut zu Hause sein muß, des mühseligen aber sicherlich<br />
reich lohnenden Themas an. Ich mutz mich hier darauf beschränken<br />
zu erwähnen, daß die genannten Urk<strong>und</strong>en sachliche<br />
Schwierigkeiten <strong>und</strong> vielleicht „leere Prätensionen" enthalten, der<br />
Beweis ihrer Unechtheit scheint mir aber vorläufig nicht schlüssig?).<br />
1) P. 1555, 1556; casirum Kerko>v cum omnibuz M3N3i3 et terminis,<br />
qui act illucl c28trum zecunclum iusticiam clebent »ttinere; (^erko^v cum<br />
omnibu8 8ui5 attinencjjz. P. 1623: terra Kirkowe.<br />
2) Register Bd. lll, S.634.<br />
2) P. 1268. P. 1712 l.uko>v (5e6elix, que nunc lv ckcitur.<br />
4) Monatsblätter II. 108 f., 121 f.<br />
b) Neumark S. 274 Anm. 5.<br />
e) Balt. Stud. N. 5. XIII. 148 f.<br />
') Es sei ganz kurz nur die uns am nächsten angehende P. 1712 herangezogen.<br />
Von den 8 Gründen von Nießens (S. 123 f.) wäre <strong>für</strong> die Un-