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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin. 145<br />

bewegen, so sollte der Bischof selber zur Entschädigung Schloß<br />

Kerkow ausliefern. Viel mehr als die Dorfmark wird die Abtretung<br />

nach den Umschreibungen von P. 1555 <strong>und</strong> 1556 nicht<br />

umfaßt Habens. Wg ^g Kerkow?<br />

Die Forschung hat m. W. immer es <strong>für</strong> selbstverständlich<br />

gehalten, daß das heutige Dorf Kerkow in der Nordwestecke des<br />

Kreises Soldin gemeint ist. Nur Prümers sah bei der Herausgabe<br />

des P., daß die andern urk<strong>und</strong>lichen Nachrichten nicht mit der<br />

Abtretung von 1290 zusammenreimen, <strong>und</strong> nimmt daher zwei verschiedene<br />

Orte an 2). 2m Jahre 1254 erwirbt das Kloster Kolbatz<br />

von den Gebrüdern Kleist das Dorf Lukow Iedelitz (P. 590). das<br />

vor 1283 in Kerkow umgenannt wird^). Dieses Kerkow bei<br />

Soldin wird als Besitz des Klosters 1255 (P.608). 1283 (P. 1268).<br />

1295 (P. 1712) <strong>und</strong> 1313 (P. 2816. zweite Ausfertigung) aufgeführt,<br />

nicht genannt ist es in einer markgräflichen Konfirmation<br />

aus dem Jahre 1282 (P. 1232) <strong>und</strong> in der ersten Ausfertigung<br />

der Konfirmation Herzog Wartislaws IV. (P. 2816). Nun sollen<br />

aber nach Niehens Meinung die Urk<strong>und</strong>en 608 <strong>und</strong> 1217 Fälschungen<br />

aus dem Beginn des 14. Jahrh<strong>und</strong>erts sein^), <strong>und</strong><br />

P. 1268 dünkt ihm ebenfalls nicht zweifelsfrei b). Bei der „Rettung"<br />

des wichtigen Privilegs Bischof Konrads I. P. 80 wies ich<br />

auf die Schwierigkeiten einer diplomatischen Beurteilung der Kolbatzer<br />

Urk<strong>und</strong>en hin«) <strong>und</strong> will nicht verhehlen, daß sie mir nckh<br />

wiederholter Durchsicht des umfangreichen Matertals nicht geringer,<br />

sondern eher größer erscheinen. Hoffentlich nimmt sich doch noch<br />

ein Forscher, der allerdings in der Diplomatik des Zisterziensern<br />

ordens wie in der <strong>pommersche</strong>n <strong>Gesch</strong>ichte des 12. bis 14. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

gleich gut zu Hause sein muß, des mühseligen aber sicherlich<br />

reich lohnenden Themas an. Ich mutz mich hier darauf beschränken<br />

zu erwähnen, daß die genannten Urk<strong>und</strong>en sachliche<br />

Schwierigkeiten <strong>und</strong> vielleicht „leere Prätensionen" enthalten, der<br />

Beweis ihrer Unechtheit scheint mir aber vorläufig nicht schlüssig?).<br />

1) P. 1555, 1556; casirum Kerko>v cum omnibuz M3N3i3 et terminis,<br />

qui act illucl c28trum zecunclum iusticiam clebent »ttinere; (^erko^v cum<br />

omnibu8 8ui5 attinencjjz. P. 1623: terra Kirkowe.<br />

2) Register Bd. lll, S.634.<br />

2) P. 1268. P. 1712 l.uko>v (5e6elix, que nunc lv ckcitur.<br />

4) Monatsblätter II. 108 f., 121 f.<br />

b) Neumark S. 274 Anm. 5.<br />

e) Balt. Stud. N. 5. XIII. 148 f.<br />

') Es sei ganz kurz nur die uns am nächsten angehende P. 1712 herangezogen.<br />

Von den 8 Gründen von Nießens (S. 123 f.) wäre <strong>für</strong> die Un-

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