für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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64 Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammtn.<br />
tont, daß von einem hinübergreifen des Landes Chinz <strong>und</strong> damit<br />
der Diözese Kammin über den Hauptarm der Oder jetzt oder später<br />
nie die Rede ist.<br />
Den weiteren außerordentlich erfolgreichen Ausbau der Kamminer<br />
Hoheit in der Neumark durch Bischof Hermann 'wird man<br />
nur verstehen im Rahmen seiner gesamten Politik. Hermann sieht<br />
sich vor die schärfsten Interessengegensätze gestellt. Durch keinen<br />
Fehlfchlag entmutigt kämpfen die Markgrafen um jeden Fußbreit<br />
/. Landes gegen vier Fronten, Schlesien, Pommern, Polen <strong>und</strong><br />
/ Pomerellen. Herzog Barnim seinerseits^sucht. immer, von n"euem<br />
, die slavischen Nachbarn"über die^Netzelinie^von ^Iantoch bis<br />
// Driesen zurückzudrängen. In diesen Irrungen <strong>und</strong> Wirrungen hat<br />
Hermann sein Ziel, den Kamminer Stuhl zu einer unabhängigen<br />
Fürstenmacht zu erheben, ebenso rastlos wie glücklich verfolgt. Die<br />
geschickte Ausnutzung des märkisch-<strong>pommersche</strong>n Ringens hat ihm<br />
immer neue Machtmittel zur Hand gegeben. Ein Versuch, die <strong>für</strong><br />
die <strong>pommersche</strong> Landesgefchichte mehr 'als einmal entscheidende Politik<br />
Hermanns darzustellen, ist bisher nicht gemacht worden. Da ich<br />
in der Auffassung <strong>und</strong> Beurteilung wichtiger Einzelheiten vorzüglich<br />
der neumärkischen <strong>Gesch</strong>ichte von der früheren Forschung<br />
erheblich abweiche, betrachten wir die Verschiebungen der Diözesangrenze<br />
in der Neumark besser in dem größeren politischen Zusammenhang,<br />
in dem sie sich abspielen. Als Hennann sein Amt<br />
antritt, umfaßt das Bistum in der Neumark, im.wesentlichen, den<br />
Machtbereich Herzog Barnims. Die große Kastellanei Iantoch<br />
rechnet seit der polnischen Eroberung, über deren Zeitpunkt wir<br />
' nichts wissen, zum Erzbistum G n e s e n.. Iantoch^ selbst ist Sitz<br />
eines Gnesener Propstes. Jetzt rückt Hermann durch seine Interessengemeinschaft<br />
mit den Askaniern immer weiter gegen die Drage<br />
vor, denn das Land muß auch kirchlich von Polen losgelöst werden,<br />
! wenn es politisch ein sicherer märkischer Besitz werden soll. Wie<br />
unbekümmert die Verbündeten fremde Rechte mißachten, zeigt der<br />
Gerswalder Vertrag, der das Verhältnis Kammins zur Mark<br />
nach Hermanns Tode regelt (P. 1555, 1556). Die Markgrafen<br />
'unterstellen alle zukünftigen Eroberungen der Kamminer Kirche.<br />
Wird es darüber, was ja unausbleiblich ist. mit den Nachbardiözesen<br />
zum Streit kommen, so wollen sie dem Bischof mit allen<br />
Kräften beispringen. Und so ist es auch geschehen.<br />
Werfen wir zur Abr<strong>und</strong>ung des Bildes noch einen Blick auf<br />
f,, die Ostgrenze. Für eine genaue Bestimmung der Kammin-Gnesener<br />
-" Grenze in Hinterpommern bis zur Mitte des 13. Jahr-