für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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3orschungen zur alteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin. 149<br />
hier den Besuch Bischof Ottos von Minden empfangen ^). Unter<br />
allen Stiftsterritorien kennen wir die Abgrenzung Iarmens am<br />
besten. Es ist die nordöstliche Ecke des Kreises Demmm mit den<br />
Gemarkungen Iarmen. Bentzin, Iarrenthin, Iemmin. Müssenthin,<br />
Kroß- <strong>und</strong> Klein-Toitin 2). Herzog Otto I. nimmt es 1305 gegen /^<br />
Zahlung von 3000 Mark bezw. eine Anweisung von 300 Hufen<br />
zwischen Ihna <strong>und</strong> Plöne vom Bistum zu Lehen, die Landeshoheit<br />
bleibt jedoch dem Bischof vorbehalten.<br />
Es gibt wohl kaum ein deutsches Bistum, das im Laufe eines<br />
halben Jahrh<strong>und</strong>erts ^o umfangreiche landesherrliche Territorien<br />
erworben hat. Was Konrad Ili. klug eingeleitet <strong>und</strong> Hermann<br />
mit außerordentlichem politischen <strong>Gesch</strong>ick durchgeführt hat. haben<br />
die'tatkräftigen Bischöfe bis zur Mitte des 14. Jahrh<strong>und</strong>erts erweitert<br />
<strong>und</strong> ausgebaut. Der Umfang des „Fürstentums" um Kol- --,<br />
berg hat sich verdoppelt: die Bischöfe gewinnen 1308 das Land^^ <<br />
am Nestbach. 1317 Schiv elbein, 1339 Bublitz. um 1353<br />
Pollnow <strong>und</strong> Ianow. 1304 erwirbt Heinrich von Wacholz<br />
die Burg Gülzow südwestlich von Kammin, bald schon dehnt<br />
sich das Amt Gülzow so weit aus. daß es mit dem Stiftslank<br />
Naugard zusammenwächst. Stadt <strong>und</strong> Land Kammin haben<br />
die Bischöfe, trotz aller Anstrengungen darum, nur mehrere Jahrzehnte<br />
in Besitz halten können. Schon 1313 hat Markgraf Waldemar<br />
seine s>s0pl-iet38 an der Stadt Kammin dem Bischof Heinrich<br />
verliehen 3). Die Vergabung bedeutet m. E., daß der Markgraf<br />
auf seine Oberlehnshoheit verzichtet <strong>für</strong> den 3all, daß Heinrich das<br />
Lan3 vom Herzogtum Pommern erwirbt. Die Beziehungen der<br />
Bischöfe Heinrich (1302—17) <strong>und</strong> Konrad lV. (—1324) zu den<br />
Herzogen waren da<strong>für</strong> denkbar günstig. Nachdem die Herzoge 1320<br />
ihre gesamten Länder als Kamminer Lehen aufgetragen hatten<br />
(P. 3391, 3392). verkauften sie dem Stift im nächsten Jahre<br />
Stadt <strong>und</strong> Land Kammin, doch unter Vorbehalt des Rückkaufs- , f<br />
rechts. Mehrmals wurde die gestellte Frist verlängert, bis 1355 li<br />
Bogislaw V., Barnim lV. <strong>und</strong> Wartislaw V. den Nückerwerb voll- / //<br />
zogen haben. Seitdem ist Kammin stets beim Herzogtum geblieben. > ^'<br />
Was den landesherrlichen Besitz Kammins so wertvoll machte,<br />
war der Umstand, daß er in drei bezw. seit 1305 in zwei großen<br />
1) P. 1171. 1034. 1540. 912.<br />
«) P. 2206. Statt Ueutin lies Lencin.<br />
b) Aus inhaltlichen <strong>und</strong> formellen Gründen kann ich gegen die Urk<strong>und</strong>e<br />
einen gewissen Verdacht nicht loswerden. Ich kenne aber die Kanzlei des letzten<br />
Askamers zu wenig, um mir ein Urteil erlauben zu dürfen.