für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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Kap. IV.<br />
Die Entstehung der <strong>für</strong>stlichen Landeshoheit.<br />
Als Graf Hermann von Gleichen 1251 den Kamminer Stuhl<br />
bestieg, war sein Bistum staatsrechtlich in einer vollständigen Neuordnung<br />
begriffen. Der Ruhmestitel, den ihm auch die ältere <strong>pommersche</strong><br />
<strong>Gesch</strong>ichtsschreibung trotz ihrer gr<strong>und</strong>sätzlichen Gegnerschaft<br />
.. l nicht versagt hat. ist sein Ausbau der Kamminer bischöflichen Macht<br />
! zur <strong>für</strong>stlichen Landeshoheit. Nicht unbeträchtliche wenn auch zersplitterte<br />
Gr<strong>und</strong>lagen fand er bereits vor. Welche politischen Kräfte<br />
seine Vorgänger ins Feld stellen konnten, das zeigten zu einem<br />
Teil die Kämpfe um die Sicherung <strong>und</strong> Erweiterung des Sprengeln.<br />
Die Bischöfe Sigwin (1l91—l219). Konrad ll. (—1233). Konrad lll.<br />
, (—1241) <strong>und</strong> Wilhelm (1244—51) verhandelten mit den pom-<br />
. 'merschen Herzogen, den brandenburgischen Markgrafen, den polnischen<br />
<strong>und</strong> mecklenburgischen Fürsten selbständig wie mit ihres-<br />
/ gleichen. Doch mögen wir uns hüten, aus ihrer tatsächlichen Stellung<br />
übereilte Schlüsse auf den rechtlichen Charakter der bischöflichen<br />
Herrschaft zu ziehen. Ihr politisches Auftreten beruhte wesentlich<br />
auf zwei Bedingungen: auf ihren persönlichen staatsmännischen<br />
l Fähigkeiten <strong>und</strong> auf der Kampfstellung der Landes<strong>für</strong>sten unterj<br />
einander.<br />
Wenn wir die Entstehung der Kamminor Landeshoheit untersuchen<br />
wollen, müssen wir uns von vornherein frei machen von der<br />
Betrachtungsweise <strong>und</strong> den leitenden Gesichtspunkten, die <strong>für</strong> die<br />
Entwicklung auf deutschem Boden gegeben sind. Weil man das<br />
nicht beachtet hat. sind die in den geschichtlichen Darstellungen anzutreffenden<br />
Angaben darüber durchweg verkehrt. Die umfangreiche<br />
<strong>und</strong> verdienstvolle, vornehmlich aus Bolows Schule hervorgegangene<br />
Literatur bietet reiche Anregung, die Probleme zu sehen <strong>und</strong> begrifflich<br />
zu formulieren. Sie mutz aber versagen in der Erfassung <strong>und</strong><br />
Beurteilung unserer geschichtlichen Einzelheiten. Selbstverständlich<br />
zeigen das deutsche <strong>und</strong> das slavisch-polnische Reich wie auf anderen<br />
(Gebieten so in der <strong>für</strong>stlichen Landeshoheit mancherlei Ähnlichkeit.<br />
Die Übereinstimmung erscheint um so größer, als die von der Kirche<br />
! eingeführte lateinische Urk<strong>und</strong>ensprache auch die lateinische Termino-<br />
! logie des deutschrechtlichen Mutterbodens mitbringt. Aber der