04.10.2013 Aufrufe

für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Bammln. 153<br />

Iarmen, bleibt sie eben vorenthalten. Wenn also die Markgrafen ,<br />

1255 dem Bischof Hermann bestätigen, daß er die proprietà der //<br />

Stiftsländer Kolberg <strong>und</strong> Klockow hat (P. 617). dann bedeutet ^<br />

das doch nicht, daß Hermann ihre Lehnshoheit anerkennt, sondern<br />

genau umgekehrt: daß er lehnsfrei ist. Wegen seiner Gegenüberstellung<br />

von clommium <strong>und</strong> proprietà greifbar' deutlich liegt das<br />

Verhältnis im Stargarder Vertrag (P. 1168). Das Gebiet, über<br />

das man ein Abkommen trifft, besteht <strong>für</strong> die Vertragschließenden<br />

aus zwei Teilen, der Burg Arnhausen mit Zubehör (S. 428 1.1)<br />

<strong>und</strong> dem Anteil des Landes Kolberg (I. 3). Arnhausen liegt nach<br />

der Behauptung der Markgrafen in ihrem Land Cinnenburg <strong>und</strong><br />

bleibt deshalb auch als bischöflicher Besitz unter ihrem cwminium<br />

(I. 7). Der Anteil von Kolberg dagegen gehärt als proprietà, nls<br />

volles landesherrliches Eigen ohne Lehnscharakter, dem Bischof<br />

(I. 3). 3ür die Anerkennung dieser bischöflichen Hoheit will Hermann<br />

dem Markgrafen Albrecht die (vermutlich geringen) bischöflichen<br />

Besitzungen in dem soeben von den Brandenburgern besetzten<br />

Land Bernstein überlassen, falls Bernstein durch den Friedensschluß<br />

an die Mark gelangt (I. 20). Bleibt es aber bei Pommern,<br />

so fällt auch diese Gegenleistung <strong>für</strong> die Anerkennung weg (I.22).<br />

Selbst wenn man unter Verkennung der Sachlage (s. auch I. 24 f.)<br />

<strong>und</strong> des Kanzleistils die Formel damuZ et confirmamug (I. 4) so<br />

deuten wollte, daß die Markgrafen früher die Lehnshoheit über<br />

halb Kolberg besessen hätten <strong>und</strong> sie jetzt dem Stift übertrügen.<br />

so würde daraus folgen, daß der Bischof mindestens von nun an. ^<br />

nicht mehr Lehnsmann der Askanier sei >). Aber auch vorher hören<br />

wir in den Verträgen, wo wir eine Bezugnahme auf das Lehnsverhältnis<br />

erwarten müßten, kein Wort davon. Umgekehrt wird<br />

uns vielmehr unsere Deutung des Prenzlauer Vertrags bestätigt<br />

durch die Weiterveräußerung Klockows. In P. 617 erkennen die<br />

Markgrafen die bischöfliche propnetag über Klockow an. Ewige<br />

Jahre später tauschen sie es gegen Menkin <strong>und</strong> Wolschow ein<br />

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!