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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin. 103<br />

fort. Mit Sicherheit ist der Orden überall dort als Stifter zu<br />

betrachten, wo die Kirchengründung zeitlich nach dem Übergang der<br />

ganzen Dorfqemarkung in seinen Besitz fällt i). Daß eine Kirche<br />

auf der Grangie. der eigentümlichen Wirtschaftsform der Zisterzienser,<br />

steht, ist m. W. nur einmal bezeugt (-f- Trampitz). Wohl<br />

möglich, daß der Ort ursprünglich ein Dorf war <strong>und</strong> erst vom<br />

Kloster Dünamünde zur Grangie umgelegt wurde.<br />

Ein lebhafter Anreiz zur Kirchenstiftung war die mehr <strong>und</strong><br />

mehr aufkommende Sitte — richtiger: Unsitte —. die den Klöstern<br />

gehörenden Pfarren durch Vikare versehen zu lassen. Benachbarte<br />

Dörfer zog man unter Umgehung der Residenzpflicht zu einem<br />

Bikanat zusammen oder versorgte sie. wenn sie vom Kloster erreichbar<br />

waren, von diesem aus. Der Vikar erhielt nur die Congrua,<br />

der Überschuß aus den Abgaben <strong>und</strong> Spenden der Gläubigen <strong>und</strong><br />

dem in älterer Zeit fast regelmäßig erlangten Bischofszehnt floß in<br />

die Klosterkasse 2). Anfangs erteilten die Bischöfe die Erlaubnis von<br />

Iall zu 3all als Gnadenerweis. Eine Ubergangsform, die sich<br />

bequem rmd vorteilhaft gegen die ursprüngliche Meinung erweitern<br />

ließ, war die Vergünstigung, daß ein Kloster die verwaiste Pfarrerstellung<br />

bis zur Neubesetzung durch einen Ordenspriester verwalten<br />

lassen durfte (P.3967). Und gar bald hatten die Klöster das Recht<br />

erlangt, alle Kirchen ihres Besitzes, sogar die etwa später zu erbauenden,<br />

durch Vikare verwalten zu lassen (Cod. 295 u. a.). Die<br />

wohlwollende Fürsorge der Bischöfe <strong>für</strong> die armen 3ratres mußte<br />

im späteren Millelalter notwendig zu schweren Schäden führen.<br />

Vielleicht in noch höherem Maße hat eine andere, <strong>für</strong> unser<br />

i) Ob dag ganze Dorf im Ordensbesitz steht, ist oft schwierig zu<br />

entscheiden. Denn in den Eigentumsverbriefungen wird meist einfach der<br />

Dorfname aufgeführt, auch wenn dem geistlichen Gr<strong>und</strong>herrn nur ein Teil<br />

daran gebührt. Auf die Wichtigkeit dieser Erscheinung <strong>für</strong> die kirchliche<br />

Wirtschaftsgeschichte wies ich an anderer Stelle hin

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