für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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146 Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin.<br />
3n vorbildlicher Weise hat von Nießen aus den erhaltenen<br />
dürftigen Notizen die Besitzverhältnisse im heutigen Kreis Loldin<br />
<strong>und</strong> seinen allmählichen Erwerb durch die Markgrafen erschlossen.<br />
Daß hier sehr vieles hypothetisch bleiben mufzte. daß dabei dem<br />
Forscher besonders leicht die Konjektur zur Erkenntnis sich wandeln<br />
konnte l), war ihm klar. Wir kommen nicht um die Tatsache<br />
herum, daß wir im Land Schiltberg ein bischöfliches Gebiet nicht<br />
feststellen können (L. 138 Anm. 5). Wir wissen überhaupt nicht,<br />
daß ein Stück davon jemals bischöflich gewesen ist. <strong>und</strong> die<br />
offenbaren Widersprüche der Quellen bei der Annahme einer<br />
Kamminer Herrschaft erscheinen mir nicht ausgleichbar. Wie wir<br />
uns über die Lokalisierung des bischöflichen Kerkow entscheiden<br />
mögen, einen größeren Besitz oder eine Kamminer landesherrliche<br />
Hoheit in Schiltberg halte ich <strong>für</strong> unmöglich. Damit entfällt zugleich<br />
der Hauptgr<strong>und</strong>, der <strong>für</strong> die Gleichsetzung des Kolbatzer<br />
mit dem Kamminer Kerkow sprechen möchte.<br />
Es ist nicht ausgeschlossen, daß Schloß Kerkow das Schicksal<br />
von Cinnenburg geteilt hat <strong>und</strong> bald untergegangen ist. Doch möchte<br />
ich eine andere Läsung zur Erörterung stellen. Ich vermute, daß,<br />
das gesuchte Kerkow das uckermärkische Dorf diefes Namens bei<br />
Angermünde ist. Ohne in eine ausführliche Begründung eintreten<br />
zu können, darf ich folgendes hervorheben. Die im Jahre 1253<br />
(P. 567) von den Markgrafen überwiesenen 400 Hufen suche ich<br />
nicht im Lande Schiltberg, sondern in der Uckermark ^). Daß die<br />
Hufen geschlossen gelegen haben, ist wenig wahrscheinlich^). Nichts<br />
hindert uns, sie um Kerkow, Klockow^) <strong>und</strong> bei einem dritten<br />
echtheit sehr beachtenswert Nr. 3 <strong>und</strong> entscheidend Nr. 4. Ob Nr. 3 durch<br />
einen Datierungsfehler (s. meine angeführten Bemerkungen), durch eine der<br />
bekannten Nachlässigkeiten der Kolbatzer Schreiber oder als tatsächliche Anmaßung<br />
zu erklären ist. bleibe dahingestellt. Das einzige entscheidende Merkmal<br />
<strong>für</strong> die Unechtheit, Nr. 4> ist ein Irrtum von Nießens. Die Urk<strong>und</strong>e<br />
nimmt nicht auf eine ..ungedruckte, unzweifelhaft unechte Urk<strong>und</strong>e Herzog<br />
Kasimirs vom Jahre 1275" Bezug, sondern auf P. 1000.<br />
1) Neumark. Vorwort S.V.<br />
2) Letztere Möglichkeit erwägt bereits von Nießen. Äeumark S. 165<br />
Anm. Vgl. zur Schwierigkeit — oder, wie mir scheint. Unmöglichkeit —, die<br />
Hufen in Schiltberg zu suchen, besonders S. 166 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 <strong>und</strong> Anm.<br />
2) S. den gleichartigen Vertrag mit kebus, Riedel 4 XX S. 185. Wenn<br />
von Nießen diesen nicht übersehen hätte, würde er vermutlich auch den Ver«<br />
trag mit Kammin anders gedeutet haben.<br />