für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin. 95<br />
überhaupt jedes Patronat dem Landes<strong>für</strong>sten gebührt, ist m. E.<br />
allerdings nicht richtig. Wir betonen erneut, daß mit dem Augenblick<br />
des Eindringens der Kirche die Abbröcklung <strong>und</strong> Auflösung<br />
des bodenständigen Rechts, zunächst zu Gunsten der Kirche, beginnt. ^<br />
Slavische <strong>und</strong> deutsche 3ormen erscheinen nebeneinander, llber die<br />
von den Kamminer Bischöfen begründeten oder, soweit es sich um<br />
die Anlagen Ottos von Bamberg handelte, von ihnen dotierten<br />
Kirchen haben die Herzoge nie eine Gewalt ausgeübt. Dasselbe<br />
werden wir alsbald bei anderen, vorwiegend kirchlichen Gründungen,<br />
besonders also bei den Klöstern finden.<br />
Ein Blick auf unser Kirchenregister zeigt, daß die Mehrzahl i/<br />
der Kirchen von den Landes surften angelegt ilt. Der Landes-^/<br />
Herr, nach slavischem Recht der Eigentümer jedes Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Bodens, gibt die Ausstattung her. ihm fällt da<strong>für</strong> das Patronat zu. /<br />
Aus dem rechtlichen Charakter dieses Besitzes folgte, das; die mit<br />
dem übernommenen Ausdruck „Patronat" verb<strong>und</strong>enen Befugnisse<br />
erheblich weiter reichen, als das kirchliche Recht zuläßt. Wir müssen /<br />
uns wohl hüten, die Verhältnisse auf dem deutschen Mutterboden ^<br />
zu verallgemeinern <strong>und</strong> sie um jeden Preis im Kolonisations- / '<br />
land wiederfinden zu wollen. Die slavischen Fürsten, die <strong>pommersche</strong>n<br />
nicht zum wenigsten, haben gern mit der Kirche paktiert, sobald<br />
sie sich einen Nutzen davon versprachen. Nahm aber ein<br />
Herrscher die Iügel kräftig in die Hand, dann hing der Umfang<br />
der kirchlichen Rechte wesentlich von der guten oder schlechten<br />
Meinung ab, die er selber darüber hatte. Diesen 5)alb- <strong>und</strong> Ganzbarbaren<br />
den Willen zu diktieren, reichte der Arm der Kurie nicht<br />
weit genug. Der Bannstrahl war ein leerer Schall, wo jede moralische<br />
Autorität Roms fehlte. Als Herzog Barnim Indessen Frei---;<br />
gebigkeit gegen die Kirche zeitweilig wirklich "Sft" „frommen Wahn" ^<br />
grenzte, von Albertus Magnus exkommuniziert wurde, weil er<br />
den Iohannitern angeblich mehrere Güter vorenthielt, da flammte,<br />
sogar bei ihm die Entrüstung auf. Erlieft die Iratres, die in j<br />
seinem Lande die Sentenz verkündigten, einsperren, auspeitschen<br />
<strong>und</strong> ihnen ihre ganze Habe samt den schönen Bannbriefen weg- .<br />
nehmen. Fassungslos steht der große Dominikaner vor der „Schmach<br />
an der heiligen Mutterkirche", daß Barnim es sogar gewagt habe,<br />
ihm die Behandlung seiner Boten selbst anzuzeigen ^). Der Verlauf<br />
des Iohanniterstreits beleuchtet die tatsächliche kirchliche Lage besser ^'<br />
') P. 914. 3u datieren 1271 April 9., nach dem Original Geh. Staatsarchiv<br />
Verlin: Iohanniteroroen Nr. 28.