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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin. 95<br />

überhaupt jedes Patronat dem Landes<strong>für</strong>sten gebührt, ist m. E.<br />

allerdings nicht richtig. Wir betonen erneut, daß mit dem Augenblick<br />

des Eindringens der Kirche die Abbröcklung <strong>und</strong> Auflösung<br />

des bodenständigen Rechts, zunächst zu Gunsten der Kirche, beginnt. ^<br />

Slavische <strong>und</strong> deutsche 3ormen erscheinen nebeneinander, llber die<br />

von den Kamminer Bischöfen begründeten oder, soweit es sich um<br />

die Anlagen Ottos von Bamberg handelte, von ihnen dotierten<br />

Kirchen haben die Herzoge nie eine Gewalt ausgeübt. Dasselbe<br />

werden wir alsbald bei anderen, vorwiegend kirchlichen Gründungen,<br />

besonders also bei den Klöstern finden.<br />

Ein Blick auf unser Kirchenregister zeigt, daß die Mehrzahl i/<br />

der Kirchen von den Landes surften angelegt ilt. Der Landes-^/<br />

Herr, nach slavischem Recht der Eigentümer jedes Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Bodens, gibt die Ausstattung her. ihm fällt da<strong>für</strong> das Patronat zu. /<br />

Aus dem rechtlichen Charakter dieses Besitzes folgte, das; die mit<br />

dem übernommenen Ausdruck „Patronat" verb<strong>und</strong>enen Befugnisse<br />

erheblich weiter reichen, als das kirchliche Recht zuläßt. Wir müssen /<br />

uns wohl hüten, die Verhältnisse auf dem deutschen Mutterboden ^<br />

zu verallgemeinern <strong>und</strong> sie um jeden Preis im Kolonisations- / '<br />

land wiederfinden zu wollen. Die slavischen Fürsten, die <strong>pommersche</strong>n<br />

nicht zum wenigsten, haben gern mit der Kirche paktiert, sobald<br />

sie sich einen Nutzen davon versprachen. Nahm aber ein<br />

Herrscher die Iügel kräftig in die Hand, dann hing der Umfang<br />

der kirchlichen Rechte wesentlich von der guten oder schlechten<br />

Meinung ab, die er selber darüber hatte. Diesen 5)alb- <strong>und</strong> Ganzbarbaren<br />

den Willen zu diktieren, reichte der Arm der Kurie nicht<br />

weit genug. Der Bannstrahl war ein leerer Schall, wo jede moralische<br />

Autorität Roms fehlte. Als Herzog Barnim Indessen Frei---;<br />

gebigkeit gegen die Kirche zeitweilig wirklich "Sft" „frommen Wahn" ^<br />

grenzte, von Albertus Magnus exkommuniziert wurde, weil er<br />

den Iohannitern angeblich mehrere Güter vorenthielt, da flammte,<br />

sogar bei ihm die Entrüstung auf. Erlieft die Iratres, die in j<br />

seinem Lande die Sentenz verkündigten, einsperren, auspeitschen<br />

<strong>und</strong> ihnen ihre ganze Habe samt den schönen Bannbriefen weg- .<br />

nehmen. Fassungslos steht der große Dominikaner vor der „Schmach<br />

an der heiligen Mutterkirche", daß Barnim es sogar gewagt habe,<br />

ihm die Behandlung seiner Boten selbst anzuzeigen ^). Der Verlauf<br />

des Iohanniterstreits beleuchtet die tatsächliche kirchliche Lage besser ^'<br />

') P. 914. 3u datieren 1271 April 9., nach dem Original Geh. Staatsarchiv<br />

Verlin: Iohanniteroroen Nr. 28.

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