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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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„keine erheblich nachteiligen Auswirkungen“ auf den Grundwasserkörper attestiert werden<br />

können.<br />

Ergänzend sei festgehalten, dass der geplante zentrale Speicherkanal der Stadt Graz in einem<br />

eigenen wasserrechtlichen Verfahren abgehandelt wird.<br />

Kolb<br />

Ford. A10/5-F01<br />

Die Erhaltung/Wiederherstellung des durchgehenden grünen Bandes entlang der <strong>Mur</strong> in der<br />

gegebenen Ausformung ist eine aus stadtplanerischer Sicht absolut hinterfragenswürdige<br />

Forderung, das grüne Band entspricht keiner städtischen Flusslandschaft, wie sie mitten in einem<br />

Stadtgebiet zumindest abschnittsweise gegeben sein könnte und auch für Graz erstrebenswert wäre.<br />

Der weitgehende Verzicht auf Flachuferbereiche zugunsten bepflanzbarer steiler Uferbereiche ist<br />

nicht nachvollziehbar!<br />

Absolut nachvollziehbar hingegen <strong>die</strong> Forderung nach der Einbeziehung der unmittelbar an das<br />

Projektgebiet angrenzenden Grünflächen in <strong>die</strong> neue Ufergestaltung.<br />

Jedoch nicht nur zwischen Schönaubrücke und Staustufe, sondern auch für den<br />

Unterwasserbereich, also bis zur Puntigamerbrücke.<br />

Ford. A10/5-F03<br />

Der Forderung nach Verbesserungen der verbleibenden freien Fließstrecke im Stadtgebiet in<br />

gewässerökologischer und stadtstruktureller Hinsicht ist auch aus landschaftsästhetischer Sicht<br />

zuzustimmen.<br />

Ford. A10/5-F05<br />

Die Forderung nach verstärktem freizeitwirtschaftlichen Ausgleich im Bereich der Seifenfabrik<br />

kann dann als erfüllt gesehen werden, wenn am Areal der Seifenfabrik <strong>die</strong> bereits bestehende<br />

gastronomische Nutzung auch auf den Bereich zwischen Fabrik und derzeitiger Böschung<br />

ausgeweitet wird und <strong>die</strong> Wasserfläche südlich des Areals der Seifenfabrik derart erweitert wird,<br />

dass <strong>die</strong> Uferlinie in Verlängerung der östlichen Wirtschaftsgebäude der Seifenfabrik zu liegen<br />

kommt. Die südlich angrenzenden Sportflächen und Einrichtungen sind unter der Prämisse eines<br />

optimalen Zuganges zum Wasser im größtmöglichen Flächenausmaß in <strong>die</strong> Überlegungen mit<br />

einzubeziehen.Diesbezüglich wurde auch eine Auflage formuliert.<br />

Ford. A10/5-07<br />

Eine einseitige Festlegung auf Freizeitnutzung im Bereich Seifenfabrik/Grünanger erscheint nicht<br />

zielführend, da sich dort eine aus dem Bestand ableitbare, städtebaulich günstige Situierung einer<br />

gemischten Nutzung: Freizeit mit Gastronomie und Veranstaltungen bei entsprechender Gestaltung<br />

anbietet.<br />

Der in der der Einreichplanung dargestellte Entwurf erfüllt mit geringfügigen Adaptierungen <strong>die</strong>se<br />

Anforderungen optimal. Diesbezüglich wurde auch eine Auflage formuliert.<br />

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