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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Programme enthalten Ziele verschiedener Themenbereiche, welche sich teilweise durchaus<br />

diametral entgegenstehen können. Entgegen dem Fachbeitragsersteller, welcher überwiegend<br />

Zielkonformitäten zu erkennen meint, zitiert der Einwendungssteller vorwiegend Zielkonflikte mit<br />

den genannten Programmen. Korrekterweise sind <strong>die</strong>se Ziele und Maßnahmen im Einzelfall<br />

abzuwägen und kann aus dem Widerspruch zu einem Ziel nicht automatisch <strong>die</strong> Unverträglichkeit<br />

des Vorhabens abgeleitet werden. Dem Einwendungssteller ist dahingehend beizupflichten, dass<br />

mit keinem der zu Grunde gelegten Pläne und Programme <strong>die</strong> Errichtung eines <strong>Mur</strong>kraftwerkes als<br />

„städtebauliches Leitprojekt“ gemeint war.<br />

Bezogen auf <strong>die</strong> Flächenbeanspruchungen im Bereich Langedelwehr ist festzuhalten, dass <strong>die</strong>se<br />

einen temporären Charakter aufweisen und hierdurch keine Baulandflächen permanent in<br />

Anspruch genommen werden. Immissionen beschränken sich auf <strong>die</strong> Bauphase und es ist<br />

hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen, Lärm- und<br />

Luftschadstoffimmissionen in den benachbarten Wohngebieten auf <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Fachberichte und <strong>die</strong> Maßnahmenübersicht zu verweisen.<br />

Grundsätzlich sind <strong>die</strong> Unterlagen aus fachlicher Sicht als vollständig und plausibel zu betrachten,<br />

so dass darauf aufbauend eine Abgabe von Befund und Gutachten möglich ist.<br />

Richtig<br />

Es wird bemängelt, dass <strong>die</strong> Baustellenzufahrten mitten durch <strong>die</strong> Schönausiedlung angelegt<br />

werden.<br />

Aufgrund der vorliegenden örtlichen Verhältnisse ist es nicht möglich <strong>die</strong> gesamte Baustelle über<br />

jeweils eine zentrale Zufahrt pro Flussseite zu erschließen. Daher wird das Vorhaben in einzelne<br />

Abschnitte unterteilt und sind dort hin unter Ausnützung des vorhandenen öffentlichen<br />

Straßennetzes entsprechende Baustellenzufahrten geplant. Einerseits wird dadurch der<br />

Baustellenverkehr aufgeteilt, andererseits werden dadurch allerdings auch weitere Bereiche durch<br />

den Baustellenverkehr betroffen. Dies hat zur Folge, dass <strong>die</strong> angesprochene nördlichste Zufahrt<br />

zum nördlichsten Baulos links der <strong>Mur</strong> von der Neuholdaugasse aus über ein Einbahnsystem über<br />

<strong>die</strong> Fliedergasse und das Betriebsgelände der ESTAG wieder in <strong>die</strong> Neuholdaugasse geplant ist.<br />

Die Einbahnregelung wurde vorgesehen, da <strong>die</strong> Fliedergasse für einen LKW-Verkehr nur bedingt<br />

geeignet ist. Zusätzlich ist für den Bereich Fliedergasse ein temporäres Halte- und Parkverbot oder<br />

eine händische Verkehrsregelung vorgesehen. Diese Zufahrt ist überwiegend vom Oktober des 2.<br />

Baujahres bis Ende März des 3. Baujahres und im August des 3. Baujahres erforderlich und es<br />

werden hier im Höchstfall 36 LKW pro Tag verkehren. Aufgrund der begrenzten Dauer <strong>die</strong>ses<br />

baustellenbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens und der vorgesehenen verkehrlichen<br />

Maßnahmen, kann jedoch insgesamt nicht von einer unzumutbaren Situation gesprochen werden.<br />

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