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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Feldhasenbeständen auf den einzelnen (landwirtschaftlichen) Flächen um keine eigene<br />

Populationen handelt, sondern der Feldhasenpopulation im Grazerfeld zuzuzählen sind.<br />

Stellungnahme Pekari<br />

Saler<br />

Aus wasserbautechnischer Sicht ist der Einwand im Hinblick auf eine mögliche Erosion der<br />

<strong>Mur</strong>sohle durch <strong>die</strong> Errichtung des ZSK relevant. Hiezu wird ausgeführt, dass durch <strong>die</strong><br />

Errichtung des KW Graz mehrere Mischwasserentlastungen des Grazer Kanalsystems eingestaut<br />

werden. Zur Aufrechterhaltung der Entwässerungssicherheit müssen <strong>die</strong> betroffenen Entlastungen<br />

gefasst und ins Unterwasserabgeleitet werden. Diese Ableitung der gesammelten Wässer erfolgt<br />

über den von der Holding Graz geplanten ZSK.<br />

Wie in den Projektunterlagen ausführlich und nachvollziehbar dargestellt wurde, kommt es durch<br />

<strong>die</strong> Errichtung des ZSK zu keinen mehr als geringfügigen Änderungen der<br />

Schleppspannungsverhältnisse in der <strong>Mur</strong>. Lokale Eingriffe in der Bauphase werden nach<br />

Beendigung der Baumaßnahmen wieder gesichert. Zusammenfassend wird festgehalten, dass es<br />

durch <strong>die</strong> Errichtung des ZSK zu keiner nachteiligen Auswirkungen während der Betriebsphase<br />

kommen wird.,<br />

Friehs/Ellinger<br />

Es wird auf <strong>die</strong> Stellungnahme zur Einwendung 4 verwiesen.<br />

Rauch P.<br />

Es ist richtig, dass Brunnen im Unterwasserbereich des Kraftwerkes, dort wo <strong>die</strong><br />

Sicherungsmaßnahmen per Dichtwand und Drainage enden (murnaher Bereich der Bezirke<br />

Liebenau und Puntigam), deutlich beeinflusst sein können. Hier treten durchschnittlich<br />

Absenkungen des Grundwasserspiegels von ca. 0,5 m, im schlimmsten Fall bis 1,5 m auf. Der<br />

Bereich wurde modelltechnisch abgegrenzt und wird mit einer repräsentativen Beweissicherung<br />

verifiziert. Für beeinträchtigte Brunnen muss es Ersatzmaßnahmen, sei es ein Tiefergraben, ein<br />

Anschluss an <strong>die</strong> öffentliche Wasserleitung, u.dgl. geben.<br />

Andererseits muss angemerkt werden, dass im berührten Bereich Grundwassermächtigkeiten von<br />

10 bis über 15 m vorherrschen, wodurch eine Absenkung von 0,5 bis 1,5 m (in etwa 10%), noch<br />

dazu auf einem, im Verhältnis zu gesamten berührten Grundwasserkörper kleinen Gebiet, für den<br />

Grundwasserkörper keine erheblich nachteilige Einwirkung bedeutet.<br />

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