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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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arbeiten, da im Krafthausbereich durchgehend betoniert werden muss (Baustellenkonzept der<br />

Projektwerberin, S 47).<br />

Im Projekt sind folgende Schallminderungsmaßnahmen in der Bauphase vorgesehen (UVE-<br />

Fachbeitrag Schalltechnik und Erschütterungen, S 23): Es wird bei der Energie Steiermark AG ein<br />

Ombudsmann benannt werden, der <strong>die</strong> Anwohner vor Beginn der Bauarbeiten über <strong>die</strong> Art und den<br />

Zeitraum der zu erwartenden Tätigkeiten informieren wird. Weiters wird <strong>die</strong> Bautätigkeit auf <strong>die</strong><br />

Tagzeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) beschränkt und es werden nur besonders lärmarme Baumaschinen<br />

zum Einsatz kommen. Darüber hinaus ist geplant, bei Problemfällen mobile Schallschutzwände in<br />

Zeiten mit hohen Schallemissionen einzusetzen. Besonders lärmintensive Bauarbeiten werden weiters<br />

auf einen Zeitkorridor von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr (mit einer einstündigen Mittagspause) beschränkt,<br />

wodurch <strong>die</strong> Belastung der Nachbarn durch Baulärm vermindert wird.<br />

Der schalltechnische ASV hat in seinem Ergänzungsgutachten darüber hinaus folgende<br />

Vorgehensweise vorgeschlagen: Bei den Immissionspunkten sind Dauermessstationen für Schall und<br />

Erschütterungen einzurichten und <strong>die</strong> Messergebnisse (energieäquivalenter Dauerschall und<br />

Pegelschrieb bzw. mittlerer Schwingungsstärke-Scheitelwert) sind öffentlich zugänglich zu machen<br />

(zB Internet). Sollte es bei den Messstellen zu Überschreitungen des Beurteilungspegels kommen, sind<br />

geeignete Maßnahmen zu setzen, um eine Überschreitung der Beurteilungsmasse hintanzuhalten.<br />

Diese Maßnahmen sind von der Projektwerberin eigenverantwortlich zu setzen und deren Wirksamkeit<br />

ist innerhalb von 24 Stunden der Behörde mitzuteilen und der Bevölkerung öffentlich zugänglich zu<br />

machen.<br />

Damit ist insgesamt gewährleistet, dass alle nach dem Stand der Technik am gegebenen Standort<br />

möglichen und realisierbaren Maßnahmen ergriffen werden, um <strong>die</strong> Anrainer vor unzumutbaren<br />

Schallbelastungen in der Bauphase zu schützen; eine Gesundheitsgefährdung ist demnach ebenfalls<br />

auszuschließen.<br />

Der humanmedizinische Sachverständige der Behörde hat <strong>die</strong> projektbedingte Schallzusatzbelastung<br />

und <strong>die</strong> sich daraus ergebende Gesamtbelastung basierend auf dem schalltechnischen Gutachten,<br />

beurteilt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gesundheitsgefährdung und eine zumutbare<br />

Belästigung der nächstgelegenen Anrainer auszuschließen ist, wenn durch Einsatz der vorgesehenen<br />

lärm- und erschütterungsarmen Bautechniken und Baumaschinen <strong>die</strong> prognostizierten<br />

Immissionspegel nicht überschritten werden. Dies hat er vor allem damit begründet, dass während der<br />

lärmintensiven Phasen am Abend, in der Nacht und am Wochenende ausreichende Ruhezeiten<br />

vorgesehen sind (S 16) bzw. bis auf einige wenige Ausnahmen in der Nacht und am Wochenende<br />

nicht gebaut wird.<br />

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