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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Moniert wird weiters, dass kumulierende Auswirkungen mit den Ober- bzw. Unterliegerkraftwerken<br />

(Bestand bzw. in Bau befindlich) nicht stattgefunden hätten.<br />

Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Grundwasser schließt sich <strong>die</strong> Umweltanwältin der<br />

Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Planungsorganes an.<br />

Ersatzforstungen zum Ausgleich seien zu gering bemessen, zumal ein- und <strong>die</strong>selbe Flächen sowohl<br />

im Verfahren Gössendorf/Kalsdorf als auch im gegenständlichen Verfahren <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz als<br />

Ausgleichsflächen herangezogen werden.<br />

Die Umweltanwältin schließt sich vollinhaltlich der Stellungnahme der Blatt-Form zu den<br />

Fachberichten Regionalentwicklung, Siedlungsraum/Stadtentwicklung, Freizeit, Erholung, Tourismus,<br />

Landschafts- und Stadtbild sowie Baumschutz an.<br />

Der gegenständlichen Einwendung ist eine anonyme fachliche Stellungnahme, insbesondere zum<br />

Schutzgut Würfelnatter als Beilage A angeschlossen, wobei <strong>die</strong>se ident ist mit jener vom<br />

Naturschutzbund Steiermark als „Gutachten“ betitelten Beilage. Weiters legt <strong>die</strong> Umweltanwältin ihrer<br />

Einwendung den Endbericht des E.C.O. Institutes für Ökologie, Klagenfurt, vom 31. Mai 2011, mit<br />

dem Titel „Fließstrecken der <strong>Mur</strong> - Ermittlung der Ökosystmleistungen, Endbericht“ bei.<br />

Mit Mail vom 19. September 2011 (OZ. 145) reichte <strong>die</strong> Umweltanwältin <strong>die</strong> in der Einwendung vom<br />

31. August 2011 angekündigten Gutachten zu den Themen „Gewässerökologie“, Tiere, Pflanzen,<br />

Lebensräume“ und „Energiewirtschaft“ nach.<br />

B.4. Stellungnahmen während der Bearbeitungszeit des Gesamtgutachtens<br />

Die hier eingelangten Stellungnahmen der Umweltanwältin (OZ 144, 145 ident mit 147), der<br />

Bürgerinitiative „unser Lebensraum“ (OZ 146) und der Frau Dr. Eva-Maria Wendler (OZ 156) wurden<br />

bereits im Kapitel B.2. aus systematischen Gründen dargestellt. Mit OZ 180 legte <strong>die</strong> Stadt Graz<br />

(Stadtbaudirektion) unkommentiert noch den Masterplan „<strong>Mur</strong> Graz-Mitte“ vor.<br />

B.5. fachliche Äußerungen im UV-GA zu den Stellungnahmen/Einwendungen<br />

Mit den eingelangten Stellungnahmen wurden <strong>die</strong> behördlichen Fachgutachter befasst. Sie<br />

argumentierten auf Grundlage ihrer Teilgutachten und ist das Ergebnis ihrer fachlichen Äußerung im<br />

UV-GA unter Kapitel 5 – zu den Stellungnahmen und Einwendungen - dargelegt (im Wortlaut<br />

wiedergegeben):<br />

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