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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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In der Bauphase sind gemäß dem UVP-Gutachten Lärmschutz während der lärmintensiven Phasen an<br />

fortschreitenden Baustellen ausreichende Ruhezeiten abends, nachts und am Wochenende vorgesehen.<br />

Untragbare nachteilige Beeinträchtigungen von nachtaktiven Fledermäusen durch Lärm sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

OZ 048 (Konsenswerber)<br />

Neuberger<br />

Dass von der Bauzeitenbeschränkung (im Freien) durchgehende Betonierarbeiten (im Projekt auf 4<br />

Tage im Rahmen der gesamten Bauphase beschränkt) ausgenommen werden, ist bei UVP-Projekten<br />

gängige Praxis und aus umweltmedizinischer Sicht wegen der insgesamt kurzen Dauer tolerierbar.<br />

Wenn im Übrigen <strong>die</strong> im Projekt und in meinem Gutachten genannten Lärmgrenzwerte und<br />

Maßnahmen eingehalten und <strong>die</strong> in der ÖAL-Richtlinie Nr. 3, Blatt 1 angeführten Kontrollen und<br />

Einschränkungen zum Schutz der Anrainer vor erheblichem Baulärm umgesetzt werden, sind<br />

Gesundheitsstörungen und unzumutbare Belästigungen auszuschließen. Kurzfristige Einstellungen des<br />

Baubetriebs mit entsprechender Verlängerung der Gesamtbauzeit sind aus meiner Sicht nicht<br />

wünschenswert. Vielmehr sollten Schallpegelmessungen der Bauaufsicht dazu <strong>die</strong>nen, <strong>die</strong> Lärmquelle<br />

sofort festzustellen und Grenzwertüberschreitungen abzustellen. Interventionen des Ombudsmannes<br />

wegen Baulärmbelästigung sind zu protokollieren und gemeinsam mit allenfalls erforderlichen<br />

Kontrollmessungen im Anlassfall zur Einsichtnahme für <strong>die</strong> Behörde aufzubewahren.<br />

Friehs/Ellinger<br />

Ad 5.1 Fischökologie / Zustandsbewertung<br />

Es wäre in der Tat vermessen, eine Auswirkungsprognose für das Qualitätselement Fische rein auf<br />

mathematischen Überlegungen zu begründen. Wie aus dem Fachgutachten hervorgeht, war <strong>die</strong>se<br />

Prognose allerdings auch aufgrund der bestehenden Vorbelastungen, den bislang noch nicht erfassten<br />

Auswirkungen der im Bau befindlichen Kraftwerke und der weiteren Verringerung des Lebensraumes<br />

für <strong>die</strong> typischen rheophilen Fischarten zu erstellen. Der Analyse wird demnach nicht nur ein<br />

Parameter zu Grunde gelegt.<br />

Bezüglich der fischökologischen Verhältnisse ist festzuhalten, dass <strong>die</strong> Aussagen im Fachgutachten<br />

nicht nur auf der Verschlechterung bei einer Leitart beruhen. Diesbezüglich darf auf <strong>die</strong><br />

Ausführungen im Fachgutachten bezüglich Fischbesatz (S 58), Artenzusammensetzung und<br />

Altersstruktur (S 59), sowie Fischregionsindex und Biomasse (S 61) verwiesen werden.<br />

Zum Vorwurf, dass <strong>die</strong> Wirkung der Ausgleichsmaßnahmen nicht berücksichtigt wurde, muss<br />

entgegnet werden, dass im Fachgutachten explizit darauf hingewiesen wird, dass bei fachgerechter<br />

Umsetzung aller geplanter Maßnahmen <strong>die</strong> Erreichung eines in Abhängigkeit von der<br />

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