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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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erfüllt und damit positive Auswirkungen auf defizitäre Strecken hat, weist <strong>die</strong>ser Indikator auf eine<br />

hohe Sensibilität hin.<br />

Der Indikator ÖK 3-4 ist für den hier relevanten Gewässerabschnitt nicht anwendbar, da <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> im<br />

Projektgebiet <strong>die</strong> Flussordnungszahl 7 aufweist. Diese ist laut Wasserkatalog nicht beurteilbar.<br />

Die Gewährleistung der gewässertypspezifischen ökologischen Mindestfunktion wird unter anderem<br />

über <strong>die</strong> Niederwasserführung (Mittel der jeweiligen niedersten Tagesmittel einer Jahresreihe<br />

(MJNQT) geprüft. Dieser Wert beträgt für den Gewässerabschnitt mehr als 100 l/s. Die ökologische<br />

Sensibilität wird daher als gering eingestuft.<br />

Kriterium ÖK 4 „räumliche Ausdehnung der negativen Wirkung“<br />

Das Kriterium „räumliche Ausdehnung der negativen Wirkung“ erfasst das Ausmaß der negativen<br />

ökologischen Projektauswirkungen, <strong>die</strong> über das unmittelbar beeinflusste Projektgebiet hinausgehende<br />

Beeinträchtigungen mit sich bringen können. Zur Bewertung <strong>die</strong>ses Kriteriums werden 2 Indikatoren<br />

(longitudinale und laterale Auswirkung) herangezogen.<br />

Durch das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz sind mehrere OWK betroffen. Der Indikator longitudinale Auswirkung<br />

weist daher auf mittlere ökologische Wertigkeit hin.<br />

Die laterale Auswirkung bezieht sich auf <strong>die</strong> Abtrennung von gewässertypspezifischen Auen oder<br />

Nebengewässersystemen. Da durch das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz eine geringe negative Auswirkung auf<br />

gewässertypspezifische Auen gegeben sind, ist von einer geringen ökologischen Wertigkeit<br />

auszugehen.<br />

Zusammenfassende Beurteilung „ökologische Kriterien“<br />

Zusammenfassend weisen <strong>die</strong> Ergebnisse der Bewertung <strong>die</strong> betroffene Fließstrecke der <strong>Mur</strong> unter<br />

Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen für das Kriterium ÖK 1 (Natürlichkeit) als mittel<br />

sensibel, für <strong>die</strong> Kriterien ÖK 2 (Seltenheit) und ÖK 3 (Ökologische Schlüsselfunktion) als hoch<br />

sensibel und für das Kriterium ÖK 4 (räumliche Ausdehnung der negativen Wirkung) als mittel<br />

sensibel aus.<br />

Sonstige wasserwirtschaftliche Kriterien<br />

Die Beurteilung erfolgt bei den Kriterien des Prüffelds „Sonstige Wasserwirtschaft“ in einer 5-<br />

Stufigen Beurteilungsskala von „sehr positiv“ (++) bis „sehr negativ“ (--). Es wird keine Gewichtung<br />

der Bedeutung der einzelnen Kriterien innerhalb des Prüfungsfelds „Sonstige Wasserwirtschaft“<br />

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