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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Fachabteilung 13C – Umweltanwaltschaft, MMag.a Ute Pöllinger (OZ 236)<br />

Es werden <strong>die</strong> bisherigen Vorbringen vollinhaltlich aufrechterhalten und Konkretisierungen von<br />

Maßnahmenvorschlägen eingefordert. Bei den Maßnahmenvorschlägen 40, 41 und 103 zu<br />

Luftschadstoffen, Lärm und Erschütterungen wird gefordert, <strong>die</strong> Person der örtlichen Bauleitung zu<br />

definieren, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Umsetzung der Maßnahme verantwortlich ist. Diese Person kann weder eine<br />

Verantwortliche der Projektwerberin noch der bauausführenden Firma sein, muss aber mit<br />

Kompetenzen ausgestattet sein, <strong>die</strong> es ihr ermöglichen den bauausführenden Firmen direkt<br />

Anweisungen zu erteilen. Diese Person sollte auch der Behörde gegenüber für <strong>die</strong> Einhaltung <strong>die</strong>ser<br />

Auflagen verantwortlich sein. Ferner wird gefordert Sonderbauaufsichten für <strong>die</strong> Fachbereiche Lärm,<br />

Erschütterungen und Luftschadstoffe in Anlehnung an <strong>die</strong> RVS 04.05.11 im Rahmen der Bauleitung<br />

einzusetzen.<br />

Wie bereits am 31.08.2011 werden Verfügbarkeitsnachweise der Grundstücke für Ersatz- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen eingefordert.<br />

Abschließend wird auf eine Aussage des immissionstechnischen Amtssachverständigen in der<br />

Verhandlung hingewiesen, dass das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz keinen Beitrag zur Verbesserung der<br />

Luftqualität in der Betriebsphase leisten wird. Diese Aussage sei nach Ansicht der Umweltanwältin<br />

widersprüchlich zur positiven Bewertung des humanmedizinischen Sachverständigen.<br />

BürgerInnen-Initiative „Energie-Effizienz zuerst!“ – Mag. Wolfgang Raback (OZ 237)<br />

Es werden <strong>die</strong> Argumente des Energiebeauftragten (Reduktion der Auslandsabhängigkeit, jährlich um<br />

3% steigender Strombedarf, Verpflichtung Österreichs bis zum Jahr 2020 34 % der Energieproduktion<br />

und 78,1 % der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energieträgern aufzubringen,<br />

Versorgungssicherheit, leistbare Stromversorgung, Senkung der CO2-Emissionen, Kyotoprotokoll)<br />

zusammengefasst und argumentiert, dass <strong>die</strong>se Vorgaben besser durch Energiesparmaßnahmen zu<br />

erfüllen sind.<br />

Ferner wird auf eine Stu<strong>die</strong> von Joanneum Research und BOKU verwiesen, wonach der geplante<br />

Ausbau von 3,5 TWh den Strommehrbedarf von 3,5 Jahren abdecke und auch mit den 3,5 TWh der<br />

vorgegebene Anteil von 34 % bis 2020 nicht erreicht werde. Schließlich könne aufgrund ökologischer<br />

und touristischer Nachteile kein öffentliches Interesse am Kraftwerksbau begründet werden. Findet der<br />

Ausbau ohne Gesamtstrategie statt, sei davon auszugehen, dass sich der ökologische Zustand trotz<br />

Sanierungen verschlechtern wird. Die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie würden verfehlt werden.<br />

Beilagen: 14 Stellungnahmen und Ergänzende Stellungnahmen zu energiewirtschaftlichen Aspekten<br />

(erste Einreichung 14.03.2012 )<br />

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