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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Kabelverbindung in das nahegelegene Umspannwerk Graz Süd vorgesehen). Hinzu kommt, dass das<br />

<strong>Mur</strong>kraftwerk Graz den entscheidenden Anstoß zur Realisierung des durchgängigen Zentralen<br />

Speicherkanals der Stadt Graz gibt, der nunmehr früher als ursprünglich geplant fertiggestellt werden<br />

kann. Die damit verbundene weitere Verbesserung der Wasserqualität der <strong>Mur</strong> und der Optimierung<br />

des kommunalen Entwässerungssystems wurde durch das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz (und das bereits<br />

fertiggestellte KW Gössendorf) stark vorangetrieben (siehe dazu auch <strong>die</strong> von der Projektwerberin als<br />

Beilage zu ihrer Stellungnahme vom 15.6.2012 beigelegte Fachliche Stellungnahme der TU Graz vom<br />

Mai 2012).<br />

Die Interessenabwägung fällt also zugunsten des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz aus.<br />

Österreichischer Wasserkatalog<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist auf den Österreichischen Wasserkatalog vom 30.1.2012, BMLFUW-<br />

UW.4.1.2/0004-I/4/2012, zu verweisen. Dieser sieht einen Kriterienkatalog für <strong>die</strong> Beurteilung von<br />

Wasserkraftprojekten bzw. von Gewässerabschnitten hinsichtlich ihrer Eignung für <strong>die</strong><br />

Wasserkraftnutzung unter Berücksichtigung insbesondere von energiewirtschaftlichen, ökologischen<br />

und sonstigen wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten vor. Dieser Österreichische Wasserkatalog hat<br />

für <strong>die</strong> Wasserrechtsbehörden Erlassqualität, soll aber den UVP-Behörden als unverbindliche<br />

Richtschnur Hilfestellung bei der Handhabung der einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen<br />

bieten. Dabei bezieht sich <strong>die</strong>ser Leitfaden in erster Linie auf Vorhaben, für welche gemäß § 104a<br />

WRG 1959 eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot in Anspruch genommen werden soll.<br />

Unter Heranziehung des Prüfschemas des Österreichischen Wasserkatalogs, insbesondere der in<br />

dessen Pkten 10. bis 12. angeführten Kriterien, zeigt sich in Bezug auf das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz<br />

folgendes Ergebnis:<br />

Energiewirtschaftliche Kriterien<br />

Zur energiewirtschaftlichen Beurteilung von Wasserkraftwerksprojekten werden im Kriterienkatalog<br />

vier Kriterien definiert, welche wiederum in sog. Indikatoren untereilt sind. Innerhalb der einzelnen<br />

Kriterien erfolgt eine Gewichtung der jeweiligen Indikatoren für <strong>die</strong> Beurteilung des Kriteriums (siehe<br />

Tabelle 10-2).<br />

Nachstehende Beurteilungen erfolgten anhand der im Kriterienkatalog angeführten „Erläuterungen zu<br />

den Kriterien und Indikatoren“ (vgl Kapitel 10.2) sowie den seitens der Projektwerberin vorgelegten<br />

Unterlagen (Umweltverträglichkeitserklärung sowie entsprechende Fachbeiträge). Sofern hievon<br />

abweichend wurden zur Beurteilung das Umweltverträglichkeitsgutachten (UV-GA) bzw. <strong>die</strong><br />

zugehörigen Teilgutachten herangezogen.<br />

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