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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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11) Alle Stiegenbereiche sind mit stabilen, fest verankerten Anhaltevorrichtungen auszustatten. Alle<br />

absturzgefährlichen Stellen sind mit stabilen, fest verankerten Geländerungen mit mindestens<br />

Mittel- und Brustwehr zu sichern. Die Geländerhöhe muss mindestens 1 m betragen.<br />

12) Sämtliche im Befund und Projekt beschriebenen baulichen Brandabschnitte sind im Sinne der<br />

dafür verfassten Normen, insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der ÖNORM EN<br />

1992-1-2: 2007 02 01 (Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und<br />

Spannbetontragwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall)<br />

zu bemessen und auszuführen. Die norm- und fachgerechte Ausführung ist von der Bauführung<br />

zu bescheinigen.<br />

Q. Luftreinhaltung, Klima<br />

Luftreinhaltung:<br />

1) Sämtliche eingesetzte Baugeräte müssen bezüglich ihrer Emissionsverhaltens dem aktuellen<br />

Stand der Abgasnormen (Emissionsstufe Stage 3b) entsprechen. Die erforderlichen Nachweise<br />

sind der Behörde vorzulegen.<br />

2) Die Aufbereitungsanlage ist gekapselt auszuführen, wobei <strong>die</strong> maximale Staubemission 0,3 kg<br />

PM10/h nicht überschreiten darf. Diese Eignung ist vom Hersteller des Filters nachzuweisen.<br />

3) Der Zementbunker der Betonmischanlage ist mit einem Aufsatzfilter auszustatten, für den eine<br />

maximale Staubdurchlässigkeit von 20 mg PM10/m³ garantiert wird. Diese Eignung ist vom<br />

Hersteller des Filters nachzuweisen<br />

4) Fix installierte Beregnungsanlagen sind an den nachfolgend aufgelisteten Manipulationsflächen<br />

und Baustraßenabschnitten in den festgelegten Baumonaten zu betrieben, sofern<br />

Ø <strong>die</strong>se Baumonate in den Zeitraum 1. März bis 1. Dezember fallen (außer bei Temperaturen<br />

unter dem Gefrierpunkt)<br />

Ø Transportfahrten bzw. Manipulationstätigkeiten stattfinden<br />

Ø trockenen Verhältnisse herrschen (= kein Niederschlag innerhalb der letzten 12 Stunden in den<br />

Monaten Mai, Juni, Juli und August, ansonsten kein Niederschlag innerhalb der letzten 24<br />

Stunden).<br />

Bei zeitlichen Verschiebungen des Bauzeitplanes sind <strong>die</strong> nachfolgend definierten Zeiträume<br />

anzupassen!<br />

Die Beregnungsanlagen sind bei Vorliegen der oben beschriebenen Voraussetzungen ab dem<br />

morgendlichen Betriebsbeginn bzw. ab einem Anstieg der Temperaturen über den Gefrierpunkt<br />

mindestens auf folgenden Baustraßenabschnitten zu betreiben.<br />

Als Richtwert ist eine Wasserdotation von zumindest 1 l/m²/h anzusetzen, <strong>die</strong> Anlagen müssen in<br />

der Lage sein, <strong>die</strong> gesamten zu behandelnden Flächen zu beregnen.<br />

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