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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Zur allgemeinen Frage der Feinstaubfilterung durch <strong>die</strong> vorhandene Begleitvegetation siehe <strong>die</strong><br />

Ausführungen zum Einspruch des Naturschutzbundes Steiermark. Aufgrund der nichtmöglichen<br />

Quantifizierung des Staubfilterpotentials von Bäumen bzw. der gegenständlichen Ufergehölze ist eine<br />

Berechnung der dadurch eventuell denkbaren immissionsseitigen Auswirkungen nicht möglich.<br />

Neuberger<br />

Die Definition der Gesundheit der WHO aus dem Jahr 1946 ist ein ideelles Ziel, aber nicht<br />

operational. Deshalb haben Hygieniker aus Graz und Wien operationale Definitionen vorgeschlagen<br />

(Mittlg. Österr. San. Verw. 85, 12, 277-279) , <strong>die</strong> in <strong>die</strong> Rechtssprechung bei<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungen Eingang fanden. An <strong>die</strong>se Definitionen habe ich mich gehalten. Ich<br />

stimme Frau Batek zu, dass sich das Fehlen von Grünflächen und Wäldern bzw. Bäumen negativ auf<br />

das Wohlbefinden der Menschen auswirkt und habe deshalb darauf geachtet, dass im Projekt<br />

ausreichende Grünflächen geplant und für 2 gefällte Bäume 3 Bäume neu gepflanzt werden.<br />

Langfristig wird das Projekt m.E. zu einer Zunahme des Wohlbefindens beitragen.<br />

Frau Batek stellt richtig fest, dass sich eine Baustelle negativ auf das Wohlbefinden auswirkt. Die<br />

Bauzeit entspricht aber der eines größeren Wohnblocks und <strong>die</strong> Staub- und Lärmbelastungen werden<br />

in <strong>die</strong>sem Projekt minimiert, wenn <strong>die</strong> in der Planung vorgesehenen und <strong>die</strong> von mir und den<br />

technischen Sachverständigen zusätzlich vorgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Frau<br />

Batek bitte ich <strong>die</strong> 12 Auflagen meines Gutachtens zum Staubschutz in der Bauphase und <strong>die</strong> 3<br />

detaillierten Auflagen zum Lärmschutz zu beachten. Dauermessstationen für Schall und<br />

Erschütterungen sind vorgesehen und der Sachverständige für Luftreinhaltung hat auch eine<br />

dauerregistrierende Luftüberwachung während der Bauzeit vorgeschrieben. Die Messwerte sind<br />

sofort der Bauaufsicht und der Behörde zugänglich und sollen auch im Internet veröffentlicht werden.<br />

Friehs/Ellinger<br />

Bezüglich der fischökologisch relevanten Aspekte in der Einwendung darf auf <strong>die</strong> Beantwortung der<br />

ergänzenden Stellungnahme von Anna Batek (siehe OZ 013) verwiesen werden.<br />

Zum Themenkreis „Mobilisierung von Faulschlämmen“ kann aus fachlicher Sicht festgehalten<br />

werden, dass das vorgesehene Feststoffmanagement gerade <strong>die</strong> in der Einwendung beschriebenen<br />

Gegebenheiten mit Sicherheit verhindern soll. Dies soll durch <strong>die</strong> laufende Mobilisierung der<br />

Feststoffe erreicht werden und darf <strong>die</strong>sbezüglich auf <strong>die</strong> Inhalte des Fachgutachtens und <strong>die</strong> dort<br />

vorgeschlagenen Auflagen hingewiesen werden.<br />

Knoll<br />

In der Betriebsphase sind keine maßgeblichen Lärmemissionen zu erwarten.<br />

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