18.11.2012 Aufrufe

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Puntigam und Aupark Rudersdorf) bestehen bleibt. Zudem wird im Bereich der Kraftwerksanlage<br />

eine weitere Querungsmöglichkeit der <strong>Mur</strong> für Radfahrer und Fußgänger geschaffen.<br />

Der Sachverständige hält fest, dass <strong>die</strong> im Projekt vorgesehenen Maßnahmen ausreichen und daher<br />

keine zusätzlichen Vorschreibungen erforderlich sind, um das Vorhaben mit den öffentlichen Plänen<br />

und Konzepten sowie in Bezug auf <strong>die</strong> Erholungs- und Freizeitinfrastruktur vereinbar zu gestalten.<br />

Schließlich ist auch das Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume<br />

(Verordnung der Stmk Landesregierung vom 12. September 2005 über ein Programm zur<br />

hochwassersichernden Entwicklung der Siedlungsräume), LGBl 117/2005, von Bedeutung. Vom<br />

wasserbautechnischen Sachverständigen wurde festgehalten, dass es durch das gegenständliche<br />

Vorhaben zu keinen negativen Auswirkungen auf <strong>die</strong> Hochwassersituation kommt. Dies bedeutet, dass<br />

kein Widerspruch zu <strong>die</strong>sem Programm vorliegt.<br />

Zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der örtlichen Raumplanung<br />

Besondere Relevanz für das gegenständliche Vorhaben hat aus der Sicht der örtlichen Raumplanung<br />

das Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz.<br />

Der behördliche Sachverständige für örtliche Raumplanung führt hiezu aus, dass es <strong>die</strong>sbezüglich<br />

teilweise zu einer Zielerfüllung kommt, da das Vorhaben <strong>die</strong> Funktion der Grünflächen verbessert (zB<br />

Aupark) und auch Grünflächen an <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> angebunden werden und somit <strong>die</strong> Aufwertung zur<br />

Erholungsnutzung gegeben ist. Dagegen kommt es vor allem hinsichtlich der ökologischen<br />

Zielsetzungen (Wiederherstellung naturnaher Wasserläufe, Erhaltung und Pflege der Ufervegetation)<br />

zu Zielkonflikten. Diese Auswirkungen können durch <strong>die</strong> projektimmanenten Maßnahmen teilweise<br />

ausgeglichen werden.<br />

Der Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz sieht für das Projektgebiet unterschiedliche<br />

Widmungen vor: Freiland-Sondernutzung Sport und öffentliche Parkanlagen im Bereich Grünanger im<br />

Ausmaß von ca 1,6 ha, Freiland-Sondernutzung Sport im Bereich Kraftwerkspark im Ausmaß von ca<br />

1,9 ha und Aufschließungsgebiet für Industrie und Gewerbe I im Bereich des Auparks Rudersdorf im<br />

Ausmaß von ca 3,0 ha.<br />

Der Sachverständige für örtliche Raumplanung kommt zum Ergebnis, dass vollwertiges Bauland nur<br />

in geringem Maß verloren geht. Teilweise erfolgt eine Aufwertung der Flächen im Hinblick auf<br />

mögliche Erholungs- und Freizeitnutzungen und dort, wo Industrie- und Gewerbeflächen betroffen<br />

sind (Aupark Rudersdorf), ist hinreichend unbebautes Industrie- und Gewerbegebiet vorhanden.<br />

318

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!