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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Touristenattraktionen wie Schlossberg, Kunsthaus, Zeughaus, Schloss Eggenberg, Altstadt, etc. sind<br />

negative Auswirkungen auf Besucherströme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />

auszuschließen und es sind <strong>die</strong> in der UVE dargelegten Informationen daher für eine Beurteilung<br />

ausreichend (vgl. auch Pkt 1 zur Stellungnahme ARGE Müllvermeidung). Darüber hinaus verfügen<br />

<strong>die</strong> Gutachter über ausgezeichnete Ortskenntnis und es haben qualitative Befragungen im Zuge von<br />

Besichtigungen des Projektgebietes sowie nichtteilnehmende Beobachtungen stattgefunden.<br />

Da <strong>die</strong> Auswirkungen der Errichtung einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit über <strong>die</strong> <strong>Mur</strong><br />

grundsätzlich als positiv zu werten sind – negative Auswirkungen auf den Radverkehr und <strong>die</strong><br />

innerstädtische Vernetzung können ausgeschlossen werden – ist eine weitere Erhebung der Fuß- und<br />

Radfahrerströme nicht erforderlich (Beurteilungsgegenstand sind <strong>die</strong> möglichen negativen mittelbaren<br />

und unmittelbaren Auswirkungen).<br />

Zum Verlust von informellen Zugängen zum Gewässer:<br />

Hinsichtlich der Bedeutung der informellen Zugangsmöglichkeiten zum Wasser kann den Verfassern<br />

der Stellungnahme nicht zugestimmt werden. Insbesondere nicht was <strong>die</strong> Sensibilität und <strong>die</strong><br />

Schutzwürdigkeit <strong>die</strong>ser als „immanent, spontan entstehend und dysfunktional“ beschriebene Räume<br />

betrifft. Im urbanen Bereich, der durch zu-nehmenden Nutzungsdruck geprägt ist, erscheint es<br />

hingegen geboten, <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> als Naherholungsraum allen Bevölkerungsgruppen zugänglich zu machen<br />

und das Gewässer in den städtischen Raum zu integrieren. Nach den Flussbegradigungen zu Beginn<br />

des 19 Jh. hat sich das Bachbett der <strong>Mur</strong> zunehmend tiefer eingegraben, so dass der Fluss sich heute<br />

nicht mehr als Element der Stadt zeigt. Die als schützenswert angesprochene informelle Nutzung<br />

bedingt jedoch, dass weniger mobile Bevölkerungsgruppen wie ältere oder körperlich beeinträchtigte<br />

Personen oder Gruppen mit besonderen Anforderungen an <strong>die</strong> Sicherheit wie Familien mit Kindern<br />

ausgeschlossen werden. Doch genau <strong>die</strong>s sind jene Bevölkerungsgruppen, für welche derartige<br />

Erholungsmöglichkeiten besonderen Stellenwert haben. Dem Fachgutachter aus dem Bereich<br />

Stadtbild ist zuzustimmen, dass durch das Vorhaben eine Möglichkeit entsteht, <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> wieder neu<br />

und als Element des Stadtraumes zu interpretieren. Nicht zu verwechseln ist <strong>die</strong>s mit einer<br />

gestalterischen Überprägung des gesamten <strong>Mur</strong>tales, da im Stadtraum von Graz gänzlich andere<br />

Anforderungen zu beachten sind. Da durch das Vorhaben und <strong>die</strong> im UVGA festgeschrieben<br />

Maßnahmen zahlreiche neu offizielle Zugangsmöglichkeiten gesichert sind, erscheint aus sektoraler<br />

Sicht <strong>die</strong> Erhaltung der informellen Zugangsmöglichkeiten nicht erforderlich. Wie zudem in der<br />

Stellungnahme auf S.7 festgestellt, ist es eine „immanente Eigenschaft informeller<br />

Zugangsmöglichkeiten, dass <strong>die</strong>se spontan und ohne Planung entstehen“.<br />

Zur Forderung Ersatz der <strong>Mur</strong>welle in Abstimmung mit der Stadt Graz:<br />

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