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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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emissionsmindernden Vorkehrungen für den Baustellenbetrieb, und <strong>die</strong> damit verbundenen<br />

erfolgten Staubminderungs- und Reinigungsmaßnahmen durchgeführt wurden und eine<br />

Verschmutzung wirksam verhindern oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Sind<br />

zusätzliche Maßnahmen (wie z.B. mehrmalige Reinigung oder Befeuchtung; Absaugung von<br />

Verunreinigung, Installation eines Reifenreinigungsrostes, Änderung des Lagerkonzeptes,<br />

Verwendung von Lagerboxen) erforderlich, sind <strong>die</strong>se unverzüglich anzuordnen.<br />

13) Der in der UVE genannte Ombudsmann ist mit einer Anweisungsbefugnis für <strong>die</strong> beauftragten<br />

Baufirmen auszustatten, damit er erforderlichenfalls <strong>die</strong> Möglichkeit hat, in das Baugeschehen<br />

einzugreifen bzw. Maßnahmen seitens der Bauleitung wie z.B. Einstellung besonders<br />

lärmintensiver Arbeiten während der Ruhezeiten, Reinigung von Straßen, Abdeckung von<br />

Baumaterial, etc. anzuordnen.<br />

14) Die Erreichbarkeit der Ombudsperson für <strong>die</strong> Anrainer ist während des gesamten Baugeschehens<br />

zu gewährleisten und ab Baubeginn bekannt zu geben. Die Einbindung in <strong>die</strong> Überwachung und<br />

Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen des Baustellenlogistikkonzeptes, in <strong>die</strong> Koordination<br />

zwischen Baufirmen und Bauträger und <strong>die</strong> Information der Anrainer ist durch entsprechende<br />

Ausstattung <strong>die</strong>ser Stelle (mit Mobiltelefon, etc.) zu gewährleisten.<br />

15) Interventionen des Ombudsmannes wegen Staubbelästigung sind zu protokollieren und<br />

gemeinsam mit allenfalls erforderlichen Kontrollmessungen im Anlassfall zur Einsichtnahme<br />

aufzubewahren.<br />

Lärmschutz:<br />

16) Baustellen im Dammbereich der <strong>Mur</strong> und am zentralen Speicherkanal sollten gegenüber sehr<br />

nahe gelegene Anrainer (Erdgeschoßwohnungen und Vorgärten) durch mobile<br />

Schallschutzwände abgeschirmt werden, <strong>die</strong> gleichzeitig als Staubschutz <strong>die</strong>nen. Damit soll der<br />

Immissionspegel vor den Fenstern der ebenerdigen Wohnungen auf einen LAeq ≤ 65 dB gesenkt<br />

werden.<br />

17) Ausnahmsweise behördlich genehmigte Bauarbeiten außerhalb der im Projekt angegeben Zeiten<br />

sowie <strong>die</strong> auf wochentags von 7:00 bis 17:00 beschränkten, besonders lärmintensiven Arbeiten<br />

sind den von Schallimmissionen betroffenen Anrainern rechtzeitig vorher anzukündigen.<br />

18) Interventionen des Ombudsmannes wegen Baulärmbelästigung sind zu protokollieren und<br />

gemeinsam mit allenfalls erforderlichen Kontrollmessungen im Anlassfall zur Einsichtnahme<br />

aufzubewahren.<br />

K. Abfalltechnik<br />

1) Der im Zuge der Baumaßnahmen vorgefundener Bodenaushub oder durch <strong>die</strong> Bauarbeiten<br />

verunreinigter Boden, der den Grenzwerten der Tabellen 1 und 2 der Anlage 1 der<br />

Deponieverordnung 2008 nicht entspricht, ist nachweislich an einen in Bezug auf <strong>die</strong> Sammlung<br />

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