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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Diese Einschränkung wird jedoch durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert, und bereichsweise<br />

durch <strong>die</strong> Neugestaltung eine Verbesserung der Zugänglichkeit zum Fluss erreicht.<br />

Ford. A14/-F18<br />

Für <strong>die</strong> architektonische Gestaltung des Kraftwerkes wurde ein Wettbewerb durchgeführt, aus dem<br />

das eingereichte Projekt als Sieger hervorging.<br />

Ford. A14/-F18<br />

Der Erhalt der <strong>Mur</strong>promenade ist jedenfalls gewährleistet und deren Funktion und<br />

Erscheinungsbild kann im Zuge der Neugestaltung der Uferzonen wesentlich verbessert werden.<br />

Zu der angeführten Beschreibung ist jedoch anzumerken, dass <strong>die</strong> Einschätzung „sich mitten in der<br />

Stadt in einem Naturraum zu bewegen“, sehr weit hergeholt ist; vor allem dann, wenn man unter<br />

einer Promenade einen gepflegten Uferbegleitweg mit optimaler Sicht zum Wasser versteht.<br />

Schopper<br />

Forderung A 23 – F01<br />

Die Fragestellung des Schutzes von Sport- und Spielanlagen vor Staubimmissionen war bisher<br />

nicht Beurteilungsgegenstand, da im Rahmen der UVE ausschließlich das Schutzgut Mensch und<br />

menschliche Gesundheit betrachtet wurde. Eine Beeinträchtigung solcher Anlage ist natürlich<br />

möglich, bei sehr naheliegenden Anlagen ist der Wunsch nach temporärer Verlegung verständlich.<br />

Aufgrund fehlender Detailkenntnis zu den tatsächlich bestehenden Anlagen im Ist-Zustand können<br />

hier noch keine genauen Angaben gemacht werden.<br />

Forderung A 23 – F02<br />

Ein begleitendes Monitoring für <strong>die</strong> Luftschadstoffe Staub und Stickstoffdioxid mit öffentlich<br />

publizierten Daten wird auch in der vorliegenden immissionstechnischen Stellungnahme<br />

vorgeschlagen.<br />

Forderung A 23 – F03<br />

Sämtliche empfohlenen Auflagen zur Emissionsreduktion stehen in Einklang mit dem<br />

„Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011“.<br />

Forderung A 23 – F04<br />

Jede Reduzierung von Transportfahrten wäre aus umwelttechnischer Sicht zu begrüßen.<br />

Überlegungen zur Nutzung der vorhandenen Schleppbahngeleise wurden in der UVE nicht<br />

gefunden.<br />

Forderung A 23 – F05<br />

Mit der Überschreitung relevanter Grenzwerte gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft ist in der<br />

Bauphase zu rechnen. Dies wird auch in der UVE bzw. in der vorliegenden immissionstechnischen<br />

Stellungnahme ausführlich dokumentiert. Die exakte und sorgfältige Umsetzung der Maßnahmen<br />

und Auflagen ist <strong>die</strong> Grundlage, dass <strong>die</strong> errechneten projektbedingten Zusatzimmissionen nicht<br />

weiter überschritten werden.<br />

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