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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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zurückzuweisen. Die Gutachten sind grundsätzlich in Zusammenhang mit den Fachbeiträgen der UVE<br />

zu sehen, <strong>die</strong> als solche vollständig und plausibel sind. Die wesentlichen Inhalte der genannten<br />

Grundlagen können den entsprechenden Fachbeiträgen zur UVE entnommen werden und es ist ein<br />

neuerliches Zitieren im Gutachten nicht erforderlich.<br />

Jene Grundlagen, <strong>die</strong> Teil der städtischen Rechtsordnung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde<br />

sind und eine ausreichende räumliche wie zeitliche Konkretisierung besitzen wurden berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus enthalten <strong>die</strong>se Grundlagen jedoch auch umfangreiche Ziele und Maßnahmen in<br />

verschiedenen Themenbereichen, <strong>die</strong> miteinander in Konflikt stehen. In <strong>die</strong>sem Fall wurden <strong>die</strong><br />

entsprechenden Fachgutachten (Naturschutz, Landschaftsbild, Hydrogeologie, etc.) gesichtet, mit dem<br />

Ergebnis, dass in Summe keine absolut unvertretbaren Auswirkungen des Vorhabens, durch welche<br />

z.B. <strong>die</strong> Realisierung von Zielen und Maßnahmen <strong>die</strong>ser Programm gänzlich verhindert wird, zu<br />

erwarten sind. Eine Gewichtung der themenbezogenen Ziele und Maßnahmen bieten <strong>die</strong>se Unterlagen<br />

jedoch nicht und eine Interpretation der Wertigkeit der Einzelziele wird auch durch <strong>die</strong> subjektive<br />

Betrachtung verschiedenster Betroffener bestimmt und kann daher keine objektive<br />

Beurteilungsgrundlage bilden.<br />

Es ist auch nicht Aufgabe der UVP-Gutachter, das öffentliche Interesse an dem Vorhaben zu<br />

beurteilen. Durch das selektive Zitieren von Zielen und Maßnahmen soll der Anschein geweckt<br />

werden, dass es ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Status Quo und gegen <strong>die</strong> Nutzung der<br />

Wasserkraft gibt. Vielmehr weisen sowohl das Sachprogramm Grünraum, das Grüne Netz, das 3.0<br />

STEK oder der Entwurf zum 4.0 STEK darauf hin, dass in allen Planungen <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> als wichtiger<br />

innerstädtischer Grünraum (Grünverbindung) und als Teil des Stadtbildes zu berücksichtigen ist und<br />

sich <strong>die</strong>se derzeit in einem nicht zufriedenstellenden Zustand präsentiert (Stichwort Wasserqualität,<br />

Mangel an offiziellen Zugangsmöglichkeiten, etc.). Hierzu sei ebenfalls ein Zitat aus dem<br />

Sachprogramm Grünraum genannt: „… Dabei ist neben der wichtigen ökologischen Funktion im<br />

Nord-Süd verlaufenden Biotopverbund auch das Erholungspotential und <strong>die</strong> das Stadtbild prägende<br />

Wirkung in alle planerischen Überlegungen mit einzubeziehen.“ Veränderungen des Status Quo sind<br />

hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen. Die Instrumente der Raumplanung sind zudem lebende<br />

Instrumente und es ist <strong>die</strong> Anpassung an geänderte Planungsvoraussetzungen eine immanente<br />

Eigenschaft. Nach Prüfung des Einreichprojektes und der entsprechenden Fachgutachten kann<br />

zusammenfassend konstatiert werden, dass <strong>die</strong> im Vorhaben und im UV-GA formulierten Maßnahmen<br />

eine ausreichende Berücksichtigung <strong>die</strong>ser Ziele darstellen und zukünftig eine weitere Umsetzung<br />

derselben nicht verunmöglichen.<br />

Darüber hinaus ist jedoch festzuhalten, dass im UVP-Verfahren <strong>die</strong> Umweltverträglichkeit des<br />

Vorhabens zu prüfen ist. Möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen auf <strong>die</strong> Umwelt ergeben sich<br />

aus der Wirkung des Vorhabens aufgrund seiner Lage im Raum (Auswirkungen auf vorhandene<br />

Nutzungen und <strong>die</strong> Raumstruktur, Trenn- und Barrierewirkungen). Zu prüfen ist ferner, ob das<br />

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