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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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erforderlich oder eine Schaffung der Ersatzflächen vor Baubeginn. Weiters wird <strong>die</strong> Einreichvariante<br />

des Aufweitungsbereichs Grünanger als strömungstechnisch problematisch angesehen. Hier wird eine<br />

Adaptierung gefordert, <strong>die</strong> eine ungehinderte Zuströmung in <strong>die</strong> Seichtwasserzone gewährleistet.<br />

Zusätzlich wird in <strong>die</strong>sem Bereich das Würfelnatterhabitat unter stadtentwicklungspoltischem Aspekt<br />

hinterfragt. Zu Maßnahme 134 wird ergänzend angeführt, dass <strong>die</strong> Errichtung der Ersatzwelle als<br />

verbindliche Auflage zu gelten hat und sollte <strong>die</strong> Welle dem Sportstättengesetz unterliegen, in<br />

räumlicher Nähe zur Verfügung gestellt werden muss.<br />

Im Fachbereich Freizeit und Erholung wird Maßnahme 160 (Bootshaus mit Slipstelle) um<br />

Standortvarianten an der Seifenfabrik bzw. auf Höhe Kaiser-Josef-Platz ergänzt. Die Maßnahme 134<br />

ist auf <strong>die</strong> Formulierung der Maßnahme 134 hin anzupassen. Zudem werden noch drei neue<br />

Maßnahmen definiert; mind. 3 punktuelle Gewässerzugänge sind im Stauraum neu zu schaffen, eine<br />

Betriebsordnung für <strong>die</strong> zukünftige Stauraumpflege zu erstellen und <strong>die</strong> Bereitstellung von rd. 3.800<br />

m² Ersatzflächen für den Heimgartenverein Grünanger vorzusehen.<br />

Zum Fachbereich Wasserbautechnik und Oberflächenentwässerung wird zu Maßnahme 199<br />

ergänzt, dass durch abschnittsweise statische und morphologisch besonders ausgeführte Dämme eine<br />

wasserseitige Bepflanzung mit hochstämmigen Kulissenbäumen möglich wird.<br />

Über<strong>die</strong>s werden <strong>die</strong> Ausführungen der Sachverständigen betreffend der ursprünglichen<br />

Stellungnahme der Stadt Graz behandelt; v.a. wird <strong>die</strong> Forderung nach einem Flussbad an der <strong>Mur</strong><br />

zurückgewiesen. Außerdem sollte das Neophytenmanagement festgeschrieben werden, <strong>die</strong><br />

Uferstrukturierung <strong>Mur</strong>/<strong>Mur</strong>promenade (Maßnahme 133) ist zu verankern und durch ergänzende<br />

abflußuntersuchungstechnische Berechnungen sicherzustellen, <strong>die</strong> Ersatzwelle ist entsprechend den<br />

Ausführungen Raumplanung/ Maßnahmenpunkt 134 beizubehalten und als weitere ergänzende<br />

Maßnahme wird gefordert, dass <strong>die</strong> Dammschüttungen in der Lagergasse einer zusätzlichen Prüfung<br />

unterzogen werden.<br />

Österreichischer Alpenverein (OeAV) und Umweltdachverband (UWD) (019)<br />

Die gemeinsame Stellungnahme des Österreichischen Alpenvereins und des Umweltdachverbandes<br />

(019) besteht aus einer grundsätzlichen Einwendung, unterzeichnet von Liliana Dagostin für OeAV<br />

und Hartmut Haidinger für OeAV, in Hinkunft als GRUNDSATZ bezeichnet und einer<br />

„Stellungnahme zu <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz Einreichprojekt zum UVP-Verfahren Juni 2010“, verfasst von<br />

Dipl.-Ing. Christina Czachs, ao.Univ.Prof Dil.-Ing. Dr. Christiane Brandenburg, ao. Univ.Prof. Dipl.-<br />

Ing. Dr. Andreas Muhar, Universiät für Bodenkultur, Department für Raum, Landschaft und<br />

Infrastruktur, Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung, Wien, März<br />

2012, künftig BOKU ERHOLUNG benannt, einer Stellungnahme von DI Hartmut Heidinger, im<br />

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