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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Unterschiede zwischen dem Bereich entlang der <strong>Mur</strong> und anderen Teilen des Stadtgebietes gefordert<br />

wird. Verlangt wird weiters <strong>die</strong> unnötigen Luftschadstoffimmissionen zu vermeiden und nur <strong>die</strong><br />

zumutbaren Zusatzbelastungen gemäß EU-Richtlinie, Immissionsschutzgesetz-Luft sowie des<br />

UVP- und IG-L-Leitfadens des Umweltbundesamtes zuzulassen. Auf <strong>die</strong> gesundheitlichen<br />

Auswirkungen von PM10 (in der Bauphase wird weiter über das Schwellenwertkonzept<br />

hinausgehende Zusatzbelastung erwartet) wird aufmerksam gemacht. Anregungen zu alternativen<br />

Lösungsmöglichkeiten (Verbesserungsmöglichkeiten des Einreichprojektes) werden deponiert<br />

betreffend zentraler Speicherkanal, ökologische Ausgleichsflächen im Süden, geplante<br />

Seichtwasserzone bei der Seifenfabrik, neuer Erholungsgebiete, sowie Schotter-Zwischenlager an der<br />

Lagergasse.<br />

Die Einwendung der Bürgerinitiative wurde mit Schriftsatz vom (undatiert), eingelangt am 23.<br />

November 2011 (OZ. 146) ergänzt. Inhaltlich wird moniert, dass Planungsgrundlagen wie Masterplan<br />

<strong>Mur</strong> Graz-Mitte oder „Freiflächenausstattung Graz“ nicht berücksichtigt seien. In den<br />

Projektsunterlagen sei generell auch das Kleinklima ausgeblendet, unter dem Thema Gesundheit wird<br />

releviert, dass im medizinischen Gutachten auf <strong>die</strong> Auswirkungen der PM10-Fraktion nicht Bedacht<br />

genommen worden sei. Zur Untermauerung werden Auszüge aus der „Freiflächenausstattung Graz“,<br />

aus der 64. Naturschutzbeiratssitzung der Stadt Graz vom 30. November 2010 und aus der<br />

Stadtklimaanalyse Graz von R. Lazar vorgelegt.<br />

Umweltorganisationen:<br />

Von sechs anerkannten Umweltorganisationen wurden innerhalb der Ediktalfrist Einwendungen<br />

erhoben.<br />

Der Umweltdachverband übermittelte per E-Mail am 31. August 2011 (OZ. 125) seine Einwendungen<br />

gegen das Projekt.<br />

Gefordert wird <strong>die</strong> Berücksichtigung kumulierender Effekte in den einzelnen Fachbereichen<br />

(Oberflächengewässer, Gewässerökologie, Hydrogeologie, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume)<br />

mit bestehenden und in Bau befindlichen Ober- und Unterliegerkraftwerksanlagen. Diese<br />

Kumulierungseffekte müssten auch bei der Abwägung der öffentlichen Interessen nach § 104a WRG<br />

Beachtung finden. Die von der Umweltanwältin in Auftrag gegebene Stu<strong>die</strong> zu den<br />

Ökosystemleistungen sei bei den öffentlichen Interessen besonders zu berücksichtigen. Die Einflüsse<br />

der Stauräume auf den chemischen Zustand sei zu untersuchen, ebenso wie <strong>die</strong> gewässerökologischen<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> Fischpopulation. Fraglich sei, ob der Eingriff in den letzten intakten<br />

Wasserkörper der <strong>Mur</strong> zwischen Leoben und Spielfeld nicht anderen wasserrechtlich relevanten<br />

öffentlichen Interessen widerspreche. Unter Bezugnahme auf <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong> von Schmutz et al. sei genau<br />

zu prüfen, welche Auswirkungen das Projekt durch <strong>die</strong> Kumulierung von Belastungen infolge der<br />

Staukette (Gössendorf bis Gratkorn und Stübing) auf den ökologischen Zustand des betroffenen<br />

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