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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Zur Grazer Baumschutzverordnung<br />

Die Fällung von 1.417 Bäumen nach der Grazer Baumschutzverordnung wird durch <strong>die</strong><br />

Pflanzung von 2.206 Ersatzbäumen mittelfristig (nach 10 – 20 Jahren Aufwuchszeit)<br />

kompensiert.<br />

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Für <strong>die</strong> stark gefährdete Würfelnatter kommt es zu einem Verlust an terrestrischen<br />

Lebensraum durch den Einstau und <strong>die</strong> Dammbauwerke und in der Bauphase zu einer<br />

temporären Beeinträchtigung des Ausbreitungskorridors entlang der <strong>Mur</strong>. Trotz gezielter<br />

Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen wird im Sinne des<br />

Vorsorgeprinzips vorgeschlagen, um eine Ausnahmegenehmigung nach §13d Abs. 5 Stmk.<br />

NSchG hinsichtlich folgender Verbotstatbestände (§ 13d Abs. 2 Stmk. NSchG) anzusuchen:<br />

„1.alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung“ und „4. jede Beschädigung oder<br />

Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“.<br />

Zum Steiermärkischen Naturschutzgesetz<br />

Beim gegenständlichen Vorhaben wurde zur Vermeidung von <strong>die</strong> Natur schädigenden<br />

Änderungen auf <strong>die</strong> Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes der Natur Bedacht<br />

genommen und für <strong>die</strong> Behebung von entstehenden Schäden Vorsorge getroffen.<br />

Fische<br />

Durch das Vorhaben wird <strong>die</strong> derzeit vorhandene freie Fließstrecke zwischen dem Kraftwerk<br />

Weinzödl und dem in Bau befindlichen Kraftwerk Kalsdorf zum Teil in eine Stauhaltung<br />

umgewandelt. Die verbleibende freie Fließstrecke wird nur mehr ca. 5,4 km betragen. Dies<br />

wirkt sich auf <strong>die</strong> zukünftige Artenzusammensetzung naturgemäß aus.<br />

Zusammenfassend kann daher aus der Sicht des Fachgebietes Gewässerökologie <strong>die</strong> Aussage<br />

getroffen werden, dass durch das geplante Vorhaben insgesamt eine Verschlechterung des<br />

ökologischen Zustandes im Betrachtungsraum zu erwarten ist.<br />

Der chemische Zustand erfährt durch das Vorhaben keine Verschlechterung im Sinne der<br />

Qualitätszielverordnung.<br />

Es sind daher aus dem Fachbereich Gewässerökologie im Hinblick auf <strong>die</strong> prognostizierte<br />

Verschlechterung schwerwiegende Umweltbelastungen durch das gegenständliche Vorhaben<br />

zu erwarten.<br />

Ausdrücklich darf auf den Umstand hingewiesen werden, dass bei projektsgemäßer<br />

Realisierung der gewässerbezogenen Maßnahmen, der Errichtung einer funktionsfähigen<br />

Fischaufstiegshilfe an der Wehranlage, der Realisierung der projektseitig vorgesehenen<br />

Strukturierungsmaßnahmen, also aller geplanten Maßnahmen, <strong>die</strong> im gegenständlichen<br />

Bereich möglich und aus gewässerökologischer Sicht sinnvoll sind, sowie der Maßnahmen<br />

hinsichtlich der Verminderung der Auswirkungen während der Bauphase und hinsichtlich der<br />

Störfallvorsorge und bei Einhaltung der Auflagen <strong>die</strong> Erreichung eines in Abhängigkeit von<br />

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