18.11.2012 Aufrufe

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass der geforderte Einbau von Buhnen im Staubereich,<br />

soweit <strong>die</strong>s aus Sicht des Hochwasserschutzes möglich ist, bereits Projektbestandteil ist. In Bezug auf<br />

<strong>die</strong> Fischaufstiegshilfe wird festgehalten, dass <strong>die</strong> geplante Fischmigrationshilfe sowohl dem derzeit<br />

gültigem Stand der Technik als auch der derzeit üblichen und ökologisch anerkannten „best practice“<br />

entspricht. Hinsichtlich der geforderten Maßnahmen zum Schutz der Fischerei wird auf das der UVE<br />

beiliegende Baustellenkonzept (Einlage 0202) verwiesen. Aus <strong>die</strong>sem lässt sich ableiten, dass<br />

einerseits <strong>die</strong> geäußerten Bedenken unbegründet und andererseits einzelne Forderungen bereits<br />

Projektbestandteil sind. Die Reduktion der Unterwassereintiefung ist aus energiewirtschaftlicher und<br />

wirtschaftlicher Sicht nicht zu rechtfertigen. Die Errichtung von Schotterbänken und –inseln im<br />

Unterwasser und im Bereich der Stauwurzel ist aufgrund der Fließgeschwindigkeitsverhältnisse (> 0,8<br />

m/s) nicht erforderlich. Die regelmäßigen Schotter- und Kieszugaben in das Unterwasser sind mit<br />

Verweis auf <strong>die</strong> projektgemäßen Stauraumbewirtschaftungsmaßnahmen ebenfalls nicht erforderlich.<br />

Im Hinblick auf <strong>die</strong> Mischwassereinleitungen wird auf das Projekt „zentraler Speicherkanal“ der Graz<br />

Holding Services verwiesen, welches nicht Antragsgegenstand des gegenständlichen Verfahrens ist. In<br />

der Stellungnahme wird weiters ausgeführt, dass <strong>die</strong> Forderungen bezüglich Stauraumspülungen<br />

vollinhaltlich im Projekt enthalten sind.<br />

Die Stellungnahme führt schließlich zusammenfassend aus, dass <strong>die</strong> vorgebrachten Begehren zum Teil<br />

einerseits als nicht genehmigungsfähig erachtet werden und andererseits aus energiewirtschaftlicher<br />

und wirtschaftlicher Sicht als unverhältnismäßig angesehen werden. Weiters wird darauf hingewiesen,<br />

dass einzelne Begehren nicht dem Stand der Technik entsprechen bzw. bereits in bewilligungsfähigem<br />

Umfang Projektbestandteil sind.<br />

Beilage 3, Joanneum Research mit Titel „UVE MKW Graz, Stellungnahme aus dem Fachgebiet<br />

Hydrogeologie – Grundwasser“ vom 07.10.2011 führt an, dass es bei Entnahme der rechtlichen<br />

Konsensmengen zu einer gravierenden Übernutzung des Grundwasserkörpers käme. Sogar unter<br />

Einbeziehung der beiden in Bau befindlichen Kraftwerke Gössendorf und Kalsdorf sei mit keinem<br />

Abweichen des guten Zustands nach den Kriterien der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser<br />

(BGBl. II Nr. 98/2010) zu rechnen. Die Prognosen mit Ausnahme der dynamisierten Drainage KW<br />

Gössendorf beruhen auf einer nicht gesteuerten Grundwasserdynamik. Betreffend Altlasten wird das<br />

Risiko einer möglichen Beeinflussung der Grundwasserqualität durch Mobilisierung<br />

altlastenrelevanter Schadstoffe als gering eingestuft.<br />

In Beilage 4.1, Forschungsgesellschaft für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik mbH,<br />

mit Titel „Stellungnahme des FB Luftreinhaltung zur möglichen Bauphasenüberlagerung des<br />

geplanten <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz mit jener des Südgürtels B 67 a“, werden <strong>die</strong> Angaben zum<br />

ungünstigsten Baujahr des genehmigten Projektes Südgürtel zur Vorbelastung des geplanten<br />

<strong>Mur</strong>kraftwerkes Graz ad<strong>die</strong>rt (geänderte Nullvariante 2015). In Bezug PM-10 kommt es durch den<br />

200

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!