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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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denen <strong>die</strong> quantitative Grundwassersituation geändert wird, sind als Bauland gewidmet, weshalb es<br />

keinesfalls zu einer Beeinträchtigung aufgrund der Verschlechterung der Bodenbeschaffenheit<br />

kommen kann. Teilweise liegen aber auch landwirtschaftliche Flächen im Bereich, in dem es zu<br />

Grundwasserschwankungen kommen kann. Da bereits im Ist-Zustand der Flurabstand zwischen dem<br />

Grundwasserspiegel und der Geländeoberkante mehrere Meter beträgt, ist <strong>die</strong> projektbedingte<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels keinesfalls geeignet, <strong>die</strong> Bodenbeschaffenheit zu verschlechtern.<br />

Die Nutzbarkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist sohin weiterhin uneingeschränkt gegeben.<br />

Für den Fall, dass fremde Entnahmerechte beeinträchtigt werden sollten, ist per Auflage vorgesehen,<br />

dass binnen 24 Stunden seitens der Projektwerberin Ersatzwasser in ausreichender Menge und Qualität<br />

im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer bereitzustellen ist. Ist bereits ein Anschluss an das<br />

öffentliche Wassernetz vorhanden, so ist der Mehrbezug aus <strong>die</strong>sem abzugelten; gegebenenfalls sind<br />

sonstige Sanierungsmaßnahmen (zB Brunnenvertiefung) einvernehmlich und auf Kosten der<br />

Projektwerberin durchzuführen.<br />

Grundwasserqualität<br />

Das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz führt zu einer qualitativen Beeinflussung des Grundwasserkörpers, da es zu<br />

einer Verringerung der Grundwasserdynamik kommen wird. Die flächige Erstreckung und das<br />

Ausmaß <strong>die</strong>ser Beeinflussung konnten vom Sachverständigen nicht mit letzter Genauigkeit geklärt<br />

werden; doch ist von einer nicht unbeträchtlichen Beeinflussung auszugehen. Mit einer dauerhaften<br />

Verminderung der Grundwasserqualität ist für jenen Abschnitt zu rechnen, in dem <strong>die</strong><br />

Grundwasserschwankung auf < 50 cm reduziert wird; in jenem Areal, wo <strong>die</strong>se Reduktion < 25 cm<br />

betragen wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Überschreiten einzelner Grenzwerte für<br />

Grundwasserinhaltsstoffe zu prognostizieren.<br />

Dem wird seitens der Behörde durch Vorschreibung der vom Sachverständigen geforderten Auflagen,<br />

insbesondere <strong>die</strong> umfangreiche Beweissicherung in qualitativer und quantitativer Hinsicht, Rechnung<br />

getragen.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang hat der Sachverständige in einer Auflage vorgeschlagen, dass einmal<br />

jährlich ab einem Jahr nach Vollstau zu prüfen ist, ob <strong>die</strong> Beweissicherungsergebnisse Abweichungen<br />

des Grundwassermodells ergeben; für den Fall von Abweichungen hat ein Maßnahmenprogramm zu<br />

erfolgen, welches auch eine Änderung der Bau- und Betriebsweise der Drainagen zum Inhalt haben<br />

wird.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist festzuhalten, dass nach den Ermittlungsergebnisse <strong>die</strong><br />

Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen. Das Beweissicherungsprogramm und <strong>die</strong> abstrakte<br />

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