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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Öffentlichkeit in qualifizierter Weise auseinandergesetzt und demzufolge hat <strong>die</strong> Stadt bisher noch<br />

kein qualifiziertes öffentliches Interesse an der Errichtung eines <strong>Mur</strong>kraftwerkes im Stadtgebiet<br />

herausgebildet. Zum Gutachten Stadtbild wird angeführt, dass der Gutachter im Befund seine<br />

subjektive, wenig reflektierte Meinung wiedergibt und sich über objektive Tatsachen hinwegsetzt.<br />

Bezüglich Reaktion von Dr. Neuberger auf einen Fachbeitrag von Dr. Hutter wird nur darauf<br />

hingewiesen das jener am Institut für Umwelthygiene der Medizinischen Universität Wien wirkt.<br />

Den zusammengefassten Argumenten ist zu entnehmen, dass es durch <strong>die</strong> ökologische<br />

Verschlechterung, <strong>die</strong> Rodung von Wald, <strong>die</strong> Tötung und Zerstörung von Lebensraum streng<br />

geschützter Tiere und <strong>die</strong> Fällung von über 1471 Bäumen zu keinem positiven <strong>Bescheid</strong> kommen darf.<br />

Außerdem werden weitere unbeantwortete Fragen angeführt: Berechnung des Grundwasserspiegels,<br />

LKW-Baustellenverkehr an neuralgischen Punkten, Freiflächenverluste, <strong>die</strong> gesundheitliche Belastung<br />

im Projektgebiet, <strong>die</strong> Kontrolle der Drainagen, das Stauraumspülmanagement, das<br />

Geschwemmselmanagement, das Weltkulturerbe, <strong>die</strong> Bodenbeschaffenheit und <strong>die</strong> Zerstörung des N-<br />

S Biotopkorridors. Letztlich wird noch darauf hingewiesen, dass es für den Fall einer Naturkatastrophe<br />

usw. einen „Notfallplan“ geben müsste.<br />

BI „unser Lebensraum“ (OZ 305, 306)<br />

Die Bürgerinitiative „unser Lebensraum“ hat über Herrn Dipl.-Ing. Werner Lackner eine<br />

Stellungnahme für <strong>die</strong> anrainerrelevanten Sachbereiche mit 15.06.2012 eingereicht (OZ 305 und 306).<br />

Den Argumenten ist zusammenfassend zu entnehmen, dass es aus den Projektunterlagen nicht<br />

ersichtlich ist, dass eine Optimierung von Transportmitteln und Transportrouten hinsichtlich der<br />

Immissionen angestrebt wurde beziehungsweise eine mögliche Reduzierung der Immissionen durch<br />

eine andere Trassenwahl (westlich statt östlich der <strong>Mur</strong>) für den Zentralen Speicherkanal erfolge, dass<br />

weiters Ausgleichsflächen für <strong>die</strong> vom Vorhaben betroffenen Spiel- und Sportstätten,<br />

Erholungsflächen und Heimgärten nur teilweise vorgesehen sind, dass <strong>die</strong> Irrelevanzkriterien nicht<br />

konsequent gemäß dem UBA-Leitfaden umgesetzt werden und <strong>die</strong> Bewertungs-Schemata nicht<br />

nachvollziehbar sind sowie vermeidbare Emissionen nicht im ausreichenden Ausmaß vermieden<br />

werden und aktuelle Immissions-Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Daher fordert <strong>die</strong><br />

Bürgerinitiative entsprechende Schutz- und Kompensationsmaßnahmen als Projektbestandteil<br />

beziehungsweise als Auflage. Als Anhang werden Auszüge aus dem UBA-Report 0283 über <strong>die</strong><br />

Gesundheitsauswirkungen der PM2,5-Exposition in der Steiermark (2010) beigelegt.<br />

Weiters schließt sich <strong>die</strong> Bürgerinitiative den vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen von<br />

UWD (Wien) und ÖAV (Innsbruck), Naturschutzbund Steiermark und BI. „Energieeffizienz zuerst“,<br />

von Wolfgang Kammerlander und Fam. Trantin an.<br />

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