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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Zusammenfassend wird vorgebracht, dass alle genannten Punkte in der Abwägung der öffentlichen<br />

Interessen berücksichtigt werden.<br />

Plattform „<strong>Rettet</strong> <strong>die</strong> <strong>Mur</strong>“ (OZ 260)<br />

Die Stellungnahme mit Titel Ergänzung „öffentliches Interesse“ gliedert sich in drei Teile: Einleitung,<br />

Energiewirtschaft und eine Auflistung von öffentlichen Interessen, <strong>die</strong> aus Gesetzen und<br />

Verordnungen abgeleitet sind.<br />

Das Kapitel Energiewirtschaft beinhaltet Daten, <strong>die</strong> belegen sollen, dass <strong>die</strong> Stromproduktion aus dem<br />

<strong>Mur</strong>kraftwerk Graz sehr niedrig sei und der Strombedarf in Zukunft ohne<strong>die</strong>s mit Inbetriebnahme des<br />

GDK Mellach über Jahrzehnte gesichert sei. Außerdem wird <strong>die</strong> Klimawirksamkeit des Projektes<br />

angezweifelt und als nicht ausreichend für <strong>die</strong> Begründung eines „übergeordneten öffentlichen<br />

Interesses“ angesehen. Abschließend wird <strong>die</strong> im Ökostromgesetz geforderte Erhöhung des Anteils<br />

erneuerbarer Energien effizienter durch Reduktion des Gesamtstrombedarfes erfüllt gesehen.<br />

Die Auflistung sieht Widersprüche zu § 30 und 105 Wasserrechtsgesetz, zum UVP-Gesetz (im<br />

Speziellen § 17), zum Steiermärkische Raumordnungsgesetz (§3 (1) 1, § 3 (2) 4), zum<br />

Stadtentwicklungskonzept 3.0 der Stadt Graz, zu den Sachprogrammen Grünraum und Grünes Netz<br />

der Stadt Graz, zur Grazer Baumschutzverordnung, zum FFH-Lebensraumtyp *91E0Auenwälder mit<br />

Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, zu § 17 Abs. 2 ForstG (Walderhaltung), zur WRRL<br />

(Verschlechterungsverbot Erhalt von Flussstrecken für Mitteldistanzwanderer)zu den FFH-<br />

geschützten Huchen und Strömer, Würfelnatter, Fledermaus zu den Verbotstatbeständen des NSchG,<br />

zum Artenschutz nach NSchG (Huchen, Äsche, Strömer, Würfelnatter, Fischotter, Fledermäuse). Es<br />

wird ein öffentliches Interesse an Grundwassermenge und Grundwasserqualität festgestellt.<br />

Im Bereich Energiewirtschaft läge das öffentliche Interesse darin, Kraftwerksstandorte nach ihrer<br />

ökonomischen Effizienz zu wählen, ökologisch wertvollere Alternativen zu nutzen, Ressourcen nicht<br />

zu 100 % zu nutzen, <strong>die</strong> Kosten eines <strong>Mur</strong>kraftwerkes in <strong>die</strong> thermische Sanierung zu investieren, eine<br />

von Stromkonzernen unabhängige Energieversorgung zu ermöglichen und nicht den wirtschaftlichen<br />

Zwängen von Energieversorgern zu <strong>die</strong>nen und schließlich Freizeiteinrichtungen frei von<br />

elektromagnetischen Einflüssen von Hochspannungsleitungen zu halten.<br />

Im Forstwesen wird ein öffentliches Interesse an informellen Erholungsplätzen, am Erhalt von<br />

Bäumen und Waldflächen bekundet. Dem öffentlichen Interesse entgegenstehen Eingriffe in den<br />

Waldboden, <strong>die</strong> Aufforstung von Flächen außerhalb des Projektgebietes und <strong>die</strong> zeitverzögerte<br />

Wirksamkeit.<br />

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