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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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I. Schall und Erschütterungen<br />

1) Bei den in den Fachgutachten dargestellten Immissionspunkten sind Dauermessstationen für<br />

Schall und Erschütterungen einzurichten und dauerhaft zu betreiben. Die Messergebnisse sind als<br />

energieäquivalenter Dauerschall (bezogen auf <strong>die</strong> Zeiträume 06.00 bis 22.00 Uhr sowie 22.00 bis<br />

06.00 Uhr) und als Pegelschrieb (SPL, Abtastrate 1min) bzw. als mittlere Schwingstärke-<br />

Scheitelwert (gemäß ÖNORM S9012) der interessierten Bevölkerung spätestens 24 Stunden nach<br />

erfolgter Messung (<strong>die</strong>ser Zeitrahmen wird benötigt, um den energieäquivalenten<br />

Dauerschallpegel des vorherigen Arbeitstages zu bestimmen) öffentlich zugänglich zu machen<br />

(z.B. Internet, Aushang).<br />

2) Es ist ein Ombudsmann einzurichten, der <strong>die</strong> interessierte Bevölkerung über den Baufortschritt<br />

und <strong>die</strong> nächsten Bauabschnitte und damit verbundenen möglichen Belästigungen informiert.<br />

Diese Informationen sind auch den Bezirksstellen der betroffenen Bezirke der Stadt Graz zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

3) Werden an den Messstellen Überschreitungen des Beurteilungsmaßes, bezogen auf den<br />

energieäquivalenten Dauerschallpegel (LAeq ≤ 65 dB im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr)<br />

bzw. <strong>die</strong> mittlere Schwingstärke-Scheitelwert (gemäß ÖNORM S9012) festgestellt, so sind<br />

geeignete Maßnahmen (wie z.B. geänderte Arbeitsmethoden, Einsatz anderer Maschinen und<br />

Geräte usw.) zu setzen, um eine Überschreitung der Beurteilungsmaße hintanzuhalten. Die<br />

umgesetzten Maßnahmen und deren Wirksamkeit sind innerhalb 24 Stunden der Bevölkerung<br />

öffentlich zugänglich zu machen (zentrale Informationsstelle, ev. Internet usw.) und der Behörde<br />

mitzuteilen.<br />

4) Bei den in den Fachgutachten dargestellten Immissionspunkten ist ein „ausreichender<br />

Erschütterungsschutz“ gemäß ÖNORM S9012 sowie <strong>die</strong> Einhaltung der Richtwerte gemäß<br />

ÖNORM S9010 sicherzustellen. Es ist eine messtechnische Überwachung durchzuführen.<br />

Werden Überschreitungen der Beurteilungsgrößen gemäß ÖNORM S9012 oder ÖNORM S9010<br />

festgestellt, so sind geeignete Maßnahmen (wie z.B. geänderte Arbeitsmethoden, Einsatz anderer<br />

Maschinen und Geräte usw.) zu setzen, um eine Überschreitung hintanzuhalten. Die umgesetzten<br />

Maßnahmen und deren Wirksamkeit sind innerhalb 24 Stunden der Bevölkerung öffentlich<br />

zugänglich zu machen (zentrale Informationsstelle, ev. Internet usw.) und der Behörde<br />

mitzuteilen.<br />

5) Die Regelarbeitszeiten sind:<br />

Erdbauarbeiten im OW bzw. UW:<br />

Montag bis Freitag 07:00 – 19:00 Uhr<br />

Samstag 07:00 – 14:00 Uhr<br />

Kraftwerksbaustelle, Betonarbeiten:<br />

Montag bis Freitag 06:00 – 22:00 Uhr<br />

Samstag 07:00 – 14:00 Uhr<br />

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