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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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störungsresistent. Das Eingriffsausmaß wird gemäß UVE für wertbestimmende Arten bzw. bei für<br />

den Lebensraum besonders kennzeichnenden Arten auf Artniveau bewertet. Die Eingriffswirkungen<br />

und Maßnahmen für Vögel werden im ggst. Fachgutachten dargestellt. Die Maßnahmen sind<br />

insgesamt dazu geeignet, bei fachgerechter Umsetzung unvertretbare nachteilige Auswirkungen zu<br />

vermeiden. Bis zur Wirksamkeit der Aufforstungen werden entsprechende Ersatzbrutmöglichkeiten<br />

durch <strong>die</strong> Anlage von Vogelnistkästen und <strong>die</strong> Sicherung von Höhlenbäumen geschaffen. Die<br />

Uferstreifen der <strong>Mur</strong> stellen nicht das einzige Nahrungsgebiet für Vögel dar, da <strong>die</strong>se auch auf<br />

angrenzenden Grünflächen, Gärten und Parks auf Nahrungssuche gehen.<br />

Themenbereich Wurzelstock-Management (6)<br />

Diesbezüglich ist bereits in der UVE <strong>die</strong> Maßnahme N-13 „Wurzelstock-Management“<br />

vorgesehen.<br />

Themenbereich zusätzliche Ausgleichsflächen (6, 21)<br />

Es wurden jene Ausgleichsmaßnahmen gewählt, <strong>die</strong> aus der Sicht der betroffenen<br />

Arten&Lebensräume eine hohe Maßnahmenwirksamkeit erwarten lassen. In Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Standortauswahl wird dabei aus der Sicht <strong>die</strong>ses Gutachtens nicht beurteilt, ob ev. auch andere<br />

Flächen geeignet wären. Der Maßnahmenumfang ergibt sich aus der Eingriffsbewertung.<br />

Themenbereich Neophytenproblematik (7, 10, 12, 18, 19, 22)<br />

Die geplanten UVE-Maßnahmen bezwecken <strong>die</strong> Eindämmung und Prävention der<br />

Neophytenausbreitung: N-10 Neophytenmanagement, N-12 Oberboden-Management, N-17<br />

Aufforstung Neophytenflächen.<br />

Im gegenständlichen Fachgutachten wird zudem noch eine zusätzlich erforderliche Auflage<br />

vorgeschlagen. Auch im Fachgutachten Forstwirtschaft und Waldökologie ist eine entsprechende<br />

Auflage enthalten.<br />

Themenbereich Maßnahmen N-06 Umsetzung von Reptilien (14, 23), N-07 „Umsiedlung von<br />

Fledermäusen“ (7), N-11 „Versteckplätze“ (14, 23), N-21 „Reptilienschutz“ (14), N-22<br />

„Renaturierung Grazbachmündung“ (6), N-34 Seichtwasserzone Grünanger (14), N-55<br />

"Wanderkorridor Fischotter“ (14)<br />

Die bereits in der UVE vorgesehen UVE werden durch entsprechende Auflagen im<br />

gegenständlichen Fachgutachten konkretisiert bzw. ergänzt.<br />

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