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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Bei der Nullvariante wird weder eine Renaturierung des Flusses, ein Rückbau der Uferbefestigung<br />

noch eine Ausweitung der begleitenden Galeriewäldchen angedacht, <strong>die</strong> zu einer Besiedelung der<br />

Charakterarten von Fließgewässern wie Gänsesäger, Baumfalke, Flussuferläufer, Wasseramsel führen<br />

könnte.<br />

Als weiterer Mangel wird gesehen, dass <strong>die</strong> Störeinwirkung von Freizeitaktivitäten im Rückstau<br />

(Bootsbetrieb, Fischerei) oder <strong>die</strong> Frequentierung der Dammwege durch Radfahrer und Fußgänger<br />

nicht zur Diskussion gestellt wird.<br />

Abschließend wird noch ausgeführt, dass das ornithologische Gutachten gravierende methodische und<br />

fachliche Mängel aufweist, <strong>die</strong> Bedeutung des untersuchten Gebietes für Vögel nur unzureichend<br />

beschreibt und tendenziell pro Kraftwerk ausgerichtet ist.<br />

Beilage: Umweltmedizinische Stellungnahme, verfasst von Gustav Mittelbach, Arzt und<br />

Umweltmediziner, Graz-Liebenau<br />

Argumentiert wird, dass <strong>die</strong> lokale Bevölkerung im Vergleich zum übrigen Graz aus der<br />

sozialmedizinischen Perspektive stärker belastet ist, woraus sich eine durchschnittlich höhere Rate an<br />

Alltagsbeschwerden, chronischen Erkrankungen und eine um Jahre verkürzte Lebenserwartung<br />

ableiten lässt. Ferner wird auf ein Verfahren der EU-Kommission gemäß Luftqualitätsrichtlinie 7<br />

verwiesen, wonach bei nicht ausreichenden Luftschadstoff-Sanierungsmaßnahmen Bund und Land in<br />

der Folge zu Strafzahlungen wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte gezwungen werden (was<br />

wiederum nicht im öffentliches Interesse gelegen sein kann. Abschließend wird zusammengefasst,<br />

dass das IG-L streng auszulegen ist, was bedeutet, dass in einem Sanierungsgebiet mit einer schon<br />

bisher benachteiligten Bevölkerung keine weiter belastenden Schadstoff-emittierenden Aktivitäten<br />

gesetzten werden dürfen, und umweltmedizinische, <strong>die</strong> Bevölkerung schützende Argumente<br />

wirtschaftlichen Interessen vorzuziehen und gegenüberzustellen sind.<br />

Beilage: Common Implementation Strategy for the water framework Directive (2000/60/EC),<br />

Guidance Document No 20 on exemptions to environmental objectives<br />

Dr. Eva-Maria Wendler (OZ 309)<br />

Frau Dr. Eva-Maria Wendler (OZ 309) teilt in ihrer Stellungnahme vom 18.06.2012 mit, dass ihre<br />

Einwendung vom 12.10.2012 vollinhaltlich aufrecht bleibt. Aus aktuellem Anlass fügt sie außerdem<br />

eine WHO-Stu<strong>die</strong> über Dieselabgase (WHO - IARC: Diesel engine exhaust carcinogenic; 12.06.2012)<br />

bei, in der <strong>die</strong> karzinogene Wirkung von Dieselabgasen bestätigt wird.<br />

Naturschutzbund Steiermark – Herr Johannes Gepp, Dipl.-Ing. Markus Ehrenpaar (OZ 315)<br />

In der Stellungnahme von Herrn Dipl.-Ing. Markus Ehrenpaar und Herrn Dr. Johannes Gepp,<br />

Naturschutzbund Steiermark (OZ 315) wird darauf hingewiesen, dass alle bisherigen Einwände<br />

aufrecht gehalten werden. Weiters werden vier UVP-Punkte in den Spiegelgutachter-Antworten für<br />

unzureichend erklärt. Der Verlust tausender Bäume bewirkt laut Einwender eine Reduktion von<br />

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