18.11.2012 Aufrufe

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Besondere Bedeutung kommt dem Landesentwicklungsprogramm Steiermark (LEP 2009) zu, das <strong>die</strong><br />

anzustrebende räumliche funktionelle Entwicklung des Landes darzustellen hat. Weiters hat es <strong>die</strong><br />

landesweiten Grundsätze für <strong>die</strong> räumliche Entwicklung in Ergänzung zu den<br />

Raumplanungsgrundsätzen und -zielen zu enthalten, <strong>die</strong> in den regionalen Entwicklungsprogrammen<br />

sowie in der örtlichen Raumordnung umzusetzen sind.<br />

Auch dem Regionalen Entwicklungsprogramm für <strong>die</strong> Planungsregion (politische Bezirke) Graz und<br />

Graz-Umgebung (Verordnung der Stmk Landesregierung vom 19. September 2005, mit der ein<br />

Regionales Entwicklungsprogramm für <strong>die</strong> Planungsregion (politische Bezirke Graz und Graz-<br />

Umgebung) erlassen wird), LGBl.Nr. 106/2005, kommt besondere Bedeutung zu. Im 2. Abschnitt<br />

<strong>die</strong>ser Verordnung (§§ 2 f) werden <strong>die</strong> Ziele und Maßnahmen für <strong>die</strong> Planungsregion (§ 2) und deren<br />

Teilräume (§ 3) festgelegt. Zu den im Regionalen Entwicklungsprogramm genannten Zielen gehören<br />

ua der langfristige Schutz von seltenen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen durch<br />

Erhalt der Biotope. Weiters sind wildökologisch überregional bedeutende Korridore zu sichern.<br />

Zu einem Zielkonflikt mit dem <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz kommt es nach sachverständiger Aussage vor<br />

allem in Bezug auf <strong>die</strong> Grünzonen (§ 5 Abs. 2 leg cit). Denn <strong>die</strong> Uferstreifen an der <strong>Mur</strong> sind mit einer<br />

Mindestbreite von 20 m, von der Böschungsoberkante gemessen, derartige Grünzonen. Der<br />

behördliche Sachverständige für überörtliche Raumplanung hält hiezu fest, dass kein Widerspruch zu<br />

den im Regionalen Entwicklungsprogramm Planungsregion Graz, Graz-Umgebung festgelegten<br />

Zielen zum Erhalt der Uferbegleitvegetation sowie der für den Projektbereich im<br />

Entwicklungsprogramm festgelegten Grünzonen zum Schutz der Natur- und Kulturlandschaft und<br />

ihren Faktoren besteht, wenn <strong>die</strong> projektimmanenten Maßnahmen zur Ökologie umgesetzt werden.<br />

Negativ zu beurteilen sind nach der Beurteilung des Sachverständigen für überörtliche Raumordnung<br />

<strong>die</strong> Beeinträchtigungen auf <strong>die</strong> wassergebundenen Sportarten und <strong>die</strong> Beseitigung der derzeitigen<br />

informellen Zugänge zum Wasser.<br />

Die Abtragung des Puchstegs als <strong>Mur</strong>querung für den Radverkehr ist nur in der Bauphase relevant.<br />

Generell kommt es während der Bauphase zur Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der bestehenden<br />

murbegleitenden Rad- und Fußwege.<br />

Zu einer Zielerfüllung kommt es vor allem dadurch, dass <strong>die</strong> Erholungsfunktion der Grünzone entlang<br />

der <strong>Mur</strong> durch <strong>die</strong> Schaffung von ökologisch hochwertigen Freiräumen und Zugangsmöglichkeiten<br />

zum Wasser (zB Wasserpark Grünanger, Kraftwerkspark im Bereich der Olympiawiesen, Aupark<br />

317

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!