18.11.2012 Aufrufe

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

damit auch eine Gefährdung der Bodenqualität der Liegenschaften des Einwenders wird befürchtet<br />

(<strong>die</strong> Einwendung lässt eine genaue Darstellung und Identifizierung der betroffenen Grundstücke<br />

vermissen!). Beantragt wird, den Genehmigungsantrag abzuweisen, da das Projekt nicht<br />

umweltverträglich und wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig sei.<br />

Die Holding Graz - kommunale Dienstleistungen GmbH - Bereich Wasser - nahm mit Schreiben vom<br />

25. August 2011 (OZ. 49) als Grazer Wasserversorger Stellung und teilte mit, dass grundsätzlich kein<br />

Einwand gegen das Projekt erhoben werde. Hingewiesen wird auf <strong>die</strong> Lage im Schongebiet des<br />

Wasserwerkes Feldkirchen, sodass höhere Anforderungen an den Grundwasserschutz zu stellen seien.<br />

Näher definierte Forderungen wie Störfallszenario auszuarbeiten, Datenweitergabe über Grundwasser,<br />

<strong>Mur</strong>wasserstände etc. an das Wasserwerk, Umbau bzw. Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Anlagen<br />

der Wasserversorgung der Stadt Graz werden gefordert.<br />

Die Stadt Graz legte mit Schriftsatz vom 26. August 2011, GZ.: Präs.ZR00393/11 bzw. A10/BD-<br />

23828/2009-10, eine akkor<strong>die</strong>rte Stellungnahme der Interessen der Stadt Graz (im Mail vom 26.<br />

August 2011 als Einwendung betitelt - OZ. 86) vor. Ausgführt wird, dass nach Einlangen der UVP-<br />

Unterlagen <strong>die</strong>se den einzelnen Ämtern zur Prüfung übermittelt wurde und das Ergebnis der<br />

strukturierten Bearbeitung <strong>die</strong>ser Unterlagen als Stellungnahme bzw. Einwendung der Stadt Graz<br />

nunmehr übermittelt werde. Aus der Stellungnahme/Einwendung der Stadt Graz ergeben sich aus<br />

verschiedensten Bereichen Forderungen, <strong>die</strong> nach Fachthemen gegliedert und begründet in der<br />

akkor<strong>die</strong>rten Stellungnahme vom 26. August 2011 dargestellt sind.<br />

Der Verwalter öffentlichen Wassergutes (Fachabteilung 19A - aufgrund der Umorganisation des<br />

Amtes der Steiermärkischen Landesregierung seit 1. August 2012: Abteilung 14) nahm mit Mail vom<br />

31. August 2011 (OZ. 126) Stellung und verwies auf <strong>die</strong> Notwendigkeit der formellen Zustimmung<br />

zur Inanspruchnahme des öffentlichen Wassergutes. Eine entsprechende vertragliche Regelung zur<br />

Inanspruchnahme des öffentlichen Wassergutes liege bislang nicht vor.<br />

Prog. MMag. Walter Urwalek erhob als Fischereiberechtigter an der <strong>Mur</strong> Einwendungen (OZ. 129).<br />

Sein Fischereirecht schließe unmittelbar an das Projektsgebiet an, weshalb in der Bauzeit und in der<br />

Betriebszeit Nachteile für sein flußabwärts angrenzendes Fischereirecht befürchtet werden. Nähere<br />

Maßnahmen zum Schutze der Fischerei in der Bauzeit sowie in der Betriebszeit werden gefordert,<br />

auch wird eine angemessene Entschädigung begehrt.<br />

Der Arbeiterfischereiverein erhob durch seinen ausgewiesenen Vertreter Rechtsanwalter Dr. Gert Folk<br />

Einwendungen (OZ. 100) und bezweifelt <strong>die</strong> fachliche Richtigkeit der Aussagen im Einreichprojekt<br />

(insbesondere im Fachbeitrag von Prof. Sampl). Unter Berufung auf beigelegte Unterlagen<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!