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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Landschaft werden als subjektiv und damit nicht dem UVE-Leitfaden entsprechend abqualifiziert.<br />

Daher wird eine Neubewertung des Freizeitraumes verlangt. Inhaltlich schließt sich <strong>die</strong> Plattform<br />

<strong>Rettet</strong> <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> den Einwendungen der Arbeitsgruppe Blatt-Form an und verweist auf ihre eingereichte<br />

gutachterliche Stellungnahme zu Freizeit, Erholung, Tourismus, Landschaft.<br />

In Kapitel 5, Sach- und Kulturgüter, wird <strong>die</strong> Kürze des Gutachtens bemängelt und kritisiert, dass<br />

der Einschätzung der Energie Steiermark, eine 20 cm-Wasserspiegelanhebung hat keinen Einfluss auf<br />

das Weltkulturerbe, gefolgt wird. Nachgefordert wird eine Beurteilung der Ergebnisse und<br />

Nachvollziehbarkeit des Projektwerbergutachtens. Weiters wird <strong>die</strong> Veröffentlichung der Stu<strong>die</strong> zu<br />

nicht dokumentierten Massengräbern aus dem Zweiten Weltkrieg eingefordert.<br />

In Kapitel 6, Naturschutz – Tiere, wird <strong>die</strong> Einsetzung eines nichtamtlichen Sachverständigen<br />

hinterfragt, wenn <strong>die</strong> Naturschutzabteilung Land Steiermark über 33 Mitarbeiter verfügt. Änderungen<br />

aus der Abstimmung von Maßnahmenvorschlägen der Fachgutachter Naturschutz und Technik sind<br />

während der Verhandlung aus Sicht der Plattform „<strong>Rettet</strong> <strong>die</strong> <strong>Mur</strong>“ nur unzureichend erfolgt. Als<br />

Beispiel wird der Durchmesser der Bäume am Damm genannt. Es wird eine Überarbeitung des<br />

Projektes und eine Neubewertung infolge allfälliger Änderungen sowie deren Veröffentlichung<br />

eingefordert. Kritisch wird gesehen, dass <strong>die</strong> Flächen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen erst bei<br />

der Abnahmeprüfung vorgelegt werden müssen. Hingewiesen wird auf ein Nutzungsrecht des<br />

Naturschutzbundes an den Grundstücken 394/1, 394/2 und 394/4. Der Interessenskonflikt sei vor<br />

Projektgenehmigung zu klären. Weiters wird <strong>die</strong> Wirksamkeit der Maßnahmen angezweifelt, wenn <strong>die</strong><br />

ökologische Bauaufsicht, welche für <strong>die</strong> Kontrolle zuständig ist, vom Projektwerber namhaft gemacht<br />

wird. Es wird ein Mitspracherecht der NGOs und Bürgerinitiativen bei der Auswahl der Bauaufsicht,<br />

eine Alternative für Maßnahmen, welche nicht <strong>die</strong> gewünschte Wirksamkeit erzielen und Sanktionen<br />

für den Projektwerber (Kaution, <strong>die</strong> bei schlechten Monitoringergebnissen an<br />

Naturschutzorganisationen gehen würde) eingefordert. Die Einschätzung des nichtamtlichen<br />

Sachverständigen, dass neu geschaffene Nebengewässer und Flachwasserzonen der Kraftwerke<br />

Gössendorf und Kalsdorf geeignete Ersatzlebensräume für <strong>die</strong> Würfelnatter darstellen wird nicht<br />

geteilt, weshalb <strong>die</strong> Forderung der Umweltanwältin nach Alternativmaßnahmen sowie deren<br />

Veröffentlichung bekräftigt wird. Für <strong>die</strong> Plattform nicht ersichtlich ist, ob <strong>die</strong> Erhöhung des Freibords<br />

zwischen Wasseranschlaglinie und Dammoberkante auf 1,5 m in allen anderen Fachbereichen<br />

berücksichtigt wurde. Widersprüche zwischen den Fachbereichen Naturschutz und Gewässerökologie<br />

werden auch im Vorhandensein von Zander und Hecht gesehen. Da <strong>die</strong>se eine Nahrungsquelle der<br />

Würfelnatter sind, wird eine Nachbearbeitung und Neubewertung der beiden Fachgutachten<br />

eingemahnt. Die Anfrage, ob das Nicht-Vorkommen der Haselmaus durch Untersuchungen zu<br />

überprüfen sei, ist bisher offen geblieben. Zum Schutzgut Fledermäuse ist nicht geklärt, ob <strong>die</strong><br />

Evakuierung von Fledermäusen, <strong>die</strong> bei Rodung in Bäumen gefunden werden, gegen das Verbot des<br />

absichtlichen Fangs verstößt. Es wird daher gebeten, im Bereich der (semi)terrestrischen Tiere<br />

potenziell weitere 2 oder mehrere Verbotstatbestände aufzunehmen. Die Wirksamkeit einer<br />

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