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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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grundsätzliche Machbarkeit durch den wasserbautechnischen ASV prüfen zu lassen. Was <strong>die</strong><br />

Abdichtung des Petersbaches anbelangt, ist ebenfalls auf den wasserbautechnischen ASV zu<br />

verweisen.<br />

Konrad<br />

Hier ist möglicherweise der Bereich Geotechnik im Hinblick auf <strong>die</strong> standsichere Gestaltung der<br />

Uferböschungen zu erörtern.<br />

Wenn <strong>die</strong> Böschungen projektsgemäß errichtet und gepflegt werden, ist mit Bodenverformungen und<br />

Böschungsbrüchen entlang der Ufer nicht zu rechnen.<br />

Saler<br />

Aus wasserbautechnischer Sicht ist der Hinweis auf <strong>die</strong> Maßnahme 199 des UVGA relevant. Im<br />

Fachgutachten wurde vorgeschlagen, dass der statisch notwendige Querschnitt der Begleitdämme von<br />

hochstämmigen Bewuchs (Durchmesser >15cm) freizuhalten ist. Diese Forderung stellt ein<br />

Sicherheitskriterium dar und soll verhindern, dass hochstämmiger Bewuchs im Zuge von<br />

Elementarereignissen (Hochwasser, Sturmereignisse) umstürzt und in der Folge den Begleitdamm<br />

beeinträchtigt. Im Zuge der mündlichen Verhandlung wurde <strong>die</strong>ses Thema eingehendst diskutiert und<br />

dabei festgelegt, dass eine hochstämmige Bepflanzung im Dammbereich dann verbleiben kann, wenn<br />

der Nachweis erbracht wird, dass auch bei Umstürzen von Bäumen (einschließlich des Wurzelkörpers)<br />

eine Funktionsfähigkeit der Dämme und der Innendichtung gegeben ist.<br />

Daher wird folgende Änderung der Maßnahme 199 des UVGA vorgeschlagen:<br />

Die statisch erforderlichen Querschnitte der Stauraumbegleitdämme sind dauerhaft von<br />

hochstämmigen Bewuchs (>15 cm Durchmesser) freizuhalten. Eine dauerhafte Bepflanzung ist nur in<br />

jenen Bereichen möglich, für <strong>die</strong> der Nachweis erbracht wird, dass ein Umstürzen von hochstämmigen<br />

Bäumen (einschließlich einer Freilegung des Wurzelkörpers) <strong>die</strong> Funktionsfähigkeit der Dämme und<br />

der Innendichtung nicht beeinträchtigt. (Änderung der Maßnahme!)<br />

Knoll<br />

Hinsichtlich Neophytenmanagement siehe OZ 012<br />

OZ 019 (ÖAV, UWD)<br />

Kampus<br />

Zu den fehlenden Erhebungen nach dem Stand der Technik:<br />

Die Einreichunterlagen inkl. der UVE sind grundsätzlich als vollständig und plausibel zu bezeichnen.<br />

Aufgrund der Lage des Vorhabens im südlichen Stadtgebiet von Graz, abseits der bekannten<br />

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