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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Bei der Gewässerökologie besteht das öffentliche Interesse im Erhalt des guten ökologischen<br />

Zustands, von Fließstrecken, der Durchgängigkeit. Nicht im öffentlichen Interesse liegt jedoch <strong>die</strong><br />

Ausnahmen im § 104 a zur Regel werden zu lassen und Steilufer an Gewässern zu errichten.<br />

Hinsichtlich Landschaft wird ein öffentliches Interesse im Erhalt des derzeitigen Stadtbildes gesehen.<br />

Des Weiteren wird in der Vermeidung von Kosten ein öffentliches Interesse gesehen. Anstelle der<br />

Errichtung eines zentralen Speicherkanals wird auf <strong>die</strong> Selbstreinigung des freifließenden Flusses<br />

gesetzt. Außerdem sollen <strong>die</strong> Kosten des ZSK zur Gänze von der Projektwerberin getragen werden.<br />

Für den Menschen besteht das öffentliche Interesse in einer Verminderung der Feinstaubsituation, in<br />

Vermeidung von Baustellenverkehr, im Erhalt von Grünoasen, von Zugängen für <strong>die</strong> Fischerei, vom<br />

Rauschen der <strong>Mur</strong>, von Bäume als optische Trennelemente sowie von Wassersportmöglichkeiten. Im<br />

öffentlichen Interesse ist auch, den Stromverbrauch zu senken sowie Bauwerke und Straßen durch<br />

Bautätigkeiten nicht zu beschädigen sondern zu erhalten. Abschließend wird auch ein negativer<br />

Einfluss auf <strong>die</strong> Lebenserwartung von an der Projektentwicklung und Projektprüfung beteiligter<br />

Personen festgestellt (Erhöhung Cortisolspiegel, Erhöhung oxidativer Stress, Beeinträchtigung des<br />

Immunsystems, Erhöhung der Herz- und Kreislauferkrankungen als direkte Folge psychischer<br />

Belastung), weshalb gefordert wird das Projekt einzustellen.<br />

Die Einwendung/Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung am 14.03.2012 und 15.03.2012<br />

gliedert sich in zwanzig Kapitel.<br />

Kapitel 1 listet Einreichungen und Anhänge der Plattform „<strong>Rettet</strong> <strong>die</strong> <strong>Mur</strong>“ auf und bemängelt<br />

Protokollierungsfehler.<br />

Kapitel 2: Wassersport fordert, dass der Ersatz beider Wellen (an der Radetzkybrücke und an der<br />

Hauptbrücke) ins Projekt aufgenommen wird und verweist auf <strong>die</strong> eingereichte gutachterliche<br />

Stellungnahme der BOKU zu Freizeit, Erholung, Tourismus, Landschaft. In Kapitel 3,<br />

Raumplanung, wird, wie auch von der ARGE Müllvermeidung gefordert, urgiert das Projekt auf<br />

Zielerfüllung und Zielkonflikte mit dem Sachprogramm Grünraum zu prüfen. Kapitel 4,<br />

Freizeitnutzung, fordert eine genaue Analyse der Freizeitnutzung der GrazerInnnen speziell im<br />

Bereich der <strong>Mur</strong>. Ob <strong>die</strong> Ausgleichsmaßnahmen von den AnrainerInnen genutzt werden wird<br />

bezweifelt. So wird der Nutzen der Seichtwasserzone sowohl für Freizeitaktivitäten wie auch für <strong>die</strong><br />

Ökologie von den Experten der Naturschützer angezweifelt. Kritisiert wird, dass Gutachter während<br />

der mündlichen Verhandlung <strong>die</strong> Zuständigkeit von einem Bereich auf den anderen geschoben hätten,<br />

beispielsweise beim Schwebstoffgehalt zwischen Raumplanung und Gewässerökologie. Darum wird<br />

eine Stu<strong>die</strong> verlangt, welche <strong>die</strong> Wirksamkeit der Maßnahmen im Vergleich zum Istzustand einschätzt<br />

und aufgegliedert nach Fachbereichen beschreibt. Die Bewertungen des Amtssachverständigen für<br />

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