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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Ad Bewertung des OWK durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft:<br />

Die im Befund des Fachgutachtens enthaltenen Befischungsdaten wurden im Rahmen der GZÜV<br />

(Gewässerzustandserhebungsverordnung) erhoben. Grundsätzlich ist <strong>die</strong> in solchen<br />

Standardberichten enthaltene Diskussion vom Auftragnehmer (daher <strong>die</strong> Abkürzung „(AN)“ in der<br />

obersten Zeile) zu erstellen. Die Angaben beziehen sich dabei immer auf <strong>die</strong> jeweilige Messstelle. Der<br />

Auftragnehmer kann, wie im gegenständlichen Fall, auch eine Empfehlung für Maßnahmen abgeben.<br />

Es handelt sich bei <strong>die</strong>ser Diskussion jedoch keinesfalls um <strong>die</strong> Bewertung eines<br />

Oberflächenwasserkörpers, sondern um <strong>die</strong> einer Messstelle. Es kann dabei also auch nicht von einer<br />

Zielsetzung für <strong>die</strong> Erreichung eines Umweltziels gemäß WRG gesprochen werden. Am Bundesamt für<br />

Wasserwirtschaft, Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde (BAW-IGF) in<br />

Scharfling/Mondsee erfolgt lediglich <strong>die</strong> Datenauswertung, Datenkontrolle und letztendlich <strong>die</strong><br />

Datenverwaltung in der Fischdatenbank Austria (FDA). Das BAW-IGF führt also ebenfalls keine<br />

Bewertungen von Wasserkörpern durch. Aussagen über <strong>die</strong> Erreichung des Zielzustandes der vom<br />

gegenständlichen Vorhaben betroffenen Oberflächenwasserkörper sind im Fachgutachten enthalten.<br />

Ad Stu<strong>die</strong> der Universität für Bodenkultur<br />

Die angesprochene Stu<strong>die</strong> von Schmutz et al. (2010) wurde im Rahmen der Erstellung des<br />

Fachgutachtens berücksichtigt. In Bezug auf das gegenständliche Vorhaben lautet das wohl<br />

wesentlichste Zitat aus der genannten Stu<strong>die</strong>: „Ein etwaiger Kraftwerksausbau in der noch<br />

bestehenden ca. 10 km langen Fließstrecke bei Graz wirkt sich auf Grund deren höheren Wertigkeit<br />

noch stärker als ein „Lückenschluss“ im Abschnitt Bruck bis KW Weinzödl aus. Ein weiterer Ausbau<br />

in <strong>die</strong>sem Abschnitt in Richtung Staukette verringert auch <strong>die</strong> potentielle Vernetzung der im guten<br />

Zustand befindlichen Grenzmur mit den Fließstrecken flussauf von Bruck, da <strong>die</strong> Durchwanderbarkeit<br />

von Stauketten trotz Fischaufstiegshilfen sehr limitiert ist.“ Aus der Sicht der Fachgutachter steht<br />

<strong>die</strong>ses Zitat nicht im Widerspruch zur Bewertung im Fachgutachten.<br />

OZ 008 (Herz für <strong>die</strong> <strong>Mur</strong>)<br />

Wögerer<br />

Die Punkte A und B der Stellungnahme wurde bereits im Gutachten behandelt, soweit <strong>die</strong>se<br />

forstfachlich relevant waren.<br />

OZ 010 (WWF)<br />

Friehs/Ellinger<br />

Bezüglich einer möglichen Verpflichtung zum Bau einer Fischabstiegsanlage ist festzuhalten, dass aus<br />

dem angeführten Gutachten für den Umweltsenat (KW Inn GKI) hervorgeht, dass <strong>die</strong> besagte<br />

Fischabstiegsanlage ein Projektsbestandteil war. Es geht aus dem Gutachten allerdings nicht hervor,<br />

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