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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Spange) wird zu berücksichtigen und zu bewerten sein. Nicht nachvollziehbar sei auch <strong>die</strong><br />

zusammenfassende Beurteilung der UVE, dass das Projekt umweltverträglich sei.<br />

Zur Bekräftigung der Argumente legt der Naturschutzbund Steiermark ein als „Gutachten“ betiteltes<br />

Schriftstück mit dem Briefkopf des Naturschutzbundes Steiermark und der Überschrift Beilage Nr. 1<br />

betreffend das Schutzgut Würfelnatter (undatiert und ohne Nennung eines Verfassers bzw. ohne<br />

Unterschrift einer Person), den Endbericht zum <strong>Mur</strong>huchen von Prof. Weiss und Mag. Schenekar,<br />

sowie letztlich <strong>die</strong> Zustimmungserklärung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Wassergut vom 27.<br />

August 2009 (unterfertigt von Dipl.-Ing. Woschitz von der Baubezirksleitung Graz-Umgebung) vor.<br />

Die ARGE Müllvermeidung als gemeinnütziger Verein erhob mit Schreiben vom 31. August 2011<br />

(OZ. 120) ihre Einwendungen.<br />

Die Prüfung der alternativen Lösungsmöglichkeiten sei im Einreichprojekt nicht ausreichend und<br />

schlüssig formuliert. Nicht nachvollziehbar sei, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf das<br />

Wohlbefinden und <strong>die</strong> Gesundheit im Projekt abgeleitet werden, wenn <strong>die</strong> Situation der Luftqualität in<br />

Graz bereits jetzt als schlecht einzustufen sei. In Bezug auf Siedlungsraum und Stadtentwicklung seien<br />

<strong>die</strong> Sachprogramme Grünraum und Wohnen, <strong>die</strong> auf Gemeinderatsbeschlüssen beruhen, nicht<br />

berücksichtigt worden. Nicht nachvollziehbar sei, dass nur geringfügig nachteilige Auswirkungen auf<br />

<strong>die</strong> Naherholung beschrieben seien, da <strong>die</strong> <strong>Mur</strong>ufer beiderseits stark von Erholungssuchenden<br />

frequentiert sei (auch Wassersportarten werden stark genutzt). Gravierende erhebliche Auswirkungen<br />

auf <strong>die</strong> Fischerei werden erwartet. Vermisst werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für<br />

Wasserversorgungsanlagen im Projektsbereich. Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume werden<br />

massiv beeinträchtigt (Verlust der Vegetation und Platzmangel für Ersatzflächen bedeuten<br />

Lebensraumverlust für <strong>die</strong> Grazer Stadtbevölkerung). Auch das Neophytenmanagement sei<br />

ungeeignet. Kumulierende Auswirkungen durch <strong>die</strong> Staukette entlang der <strong>Mur</strong> für <strong>die</strong> Tier- und<br />

Pflanzenwelt sei nicht ausreichend berücksichtigt. Baubedingt werden Wassertrübungen und<br />

Freisetzung von Chemikalien sowie Schlamm mit eventueller Geruchsbelästigung erwartet, weshalb<br />

dem Verschlechterungsverbot gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie widersprochen werde.<br />

Entgegen der Ansicht im Projekt sei auch Staub von mineralischem Ursprung ein Beitrag zur<br />

Feinstaubbelastung. Auswirkungen werden auch durch das Projekt auf <strong>die</strong> Grazer Altstadt (UNESCO<br />

Weltkulturerbe) erwartet. Kritisiert wird auch, dass eine frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung im<br />

Planungsprozess verabsäumt wurde.<br />

Der Österreichische Alpenverein erhob mit Schriftsatz vom 29. August 2011 (OZ. 130) seine<br />

Einwendungen und monierte, dass bestimmte Themen in der UVE nicht behandelt bzw. zu ergänzen<br />

seien. Der Verweis in der Zusammenfassung der UVE auf <strong>die</strong> umfassenden UVE-Unterlagen<br />

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