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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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auszugehen (und wird in der Abnahmeprüfung im Einzelnen zu überprüfen sein), dass <strong>die</strong><br />

Projektwerberin <strong>die</strong> Ersatzpflanzungen auf den hiefür projektgemäß vorgesehenen Flächen in der<br />

angegeben Stückzahl ordnungsgemäß durchführen wird, wovon auch der facheinschlägige Gutachter<br />

ausgeht.<br />

Nach § 2 Abs. 2 lit. b Stmk. BaumschutzG 1989 (BSG) iVm. § 2 Abs. 2 lit. d der Grazer<br />

Baumschutzverordnung 1995 ist <strong>die</strong> Zustimmungserklärung des Grundeigentümers dem Antrag<br />

anzuschließen, wenn der Anzeiger nicht selbst Eigentümer jenes Grundstücks ist, auf dem der zu<br />

entfernende Baumbestand stockt.<br />

Eine solche Zustimmungserklärung war in den Einreichunterlagen nicht enthalten. Sie ist aber im<br />

Hinblick darauf nicht erforderlich, dass in § 5 Abs. 1 UVP-G 2000 <strong>die</strong> Nachweise über<br />

Berechtigungen entfallen können, soweit <strong>die</strong>sbezüglich in einer Verwaltungsvorschrift <strong>die</strong><br />

Einräumung von Zwangsrechten vorgesehen ist.<br />

Das WRG 1959 als im vorliegenden Fall wichtigstes Materiengesetz kennt entsprechende<br />

Zwangsrechte (§§ 60 ff). Diese können auch für Ausgleichs- und Rekultivierungsflächen beansprucht<br />

werden. Die Ersatzpflanzungen werden zur Gänze auf Flächen erfolgen, <strong>die</strong> entweder vom Projekt<br />

selbst oder von angrenzendem Retentionsraum in Anspruch genommen werden. Es besteht hier also<br />

Flächenidentität, weshalb auf den Nachweis der Zustimmung des Grundeigentümers verzichtet werden<br />

konnte.<br />

D.6. Ausgleichsmaßnahmen<br />

Das UVP-G 2000 sowie einige im Rahmen des UVP-Genehmigungsverfahrens mitanzuwendende<br />

Materiengesetze sehen vor, dass im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens für ein Projekt, soweit<br />

möglich, Ausgleichsmaßnahmen vorzuschreiben sind. Daher sieht das Projekt bereits entsprechende<br />

Flächen und auf <strong>die</strong>sen zu setzende Ausgleichsmaßnahmen vor.<br />

Zusammenfassung der im Projekt vorgesehenen flächigen Ausgleichmaßnahmen:<br />

Zum Schutz von Tieren und deren Lebensräumen sind insgesamt 10,36 ha<br />

Ausgleichsmaßnahmen mit einem Ausgleichsfaktor von 1,43 vorgesehen:<br />

• Olympiawiese (3, 31 ha): N-16 „Schaffung neuer Waldflächen“, N-35 „Nebengewässer<br />

Olympiawiese“, N-36 "Anbindung Petersbach", N-53 "Extensivwiesen")<br />

• Aupark Puntigam (N-42) 0,78 ha<br />

•Aubiotop Rudersdorf (N-43), 3,09 ha<br />

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