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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Im forsttechnischen Gutachten wurden <strong>die</strong> Auswirkungen des dauernden Verlustes an Waldflächen<br />

und deren Waldfunktionen beschrieben.<br />

Gesamtbewertung in der Bau- und Betriebsphase sehr hohe Eingriffserheblichkeit bzgl.<br />

Waldflächenverlust und Änderung der Waldfunktion:<br />

Im forsttechnischen Gutachten wurden <strong>die</strong> Auswirkungen bzgl. des Waldflächenverlustes und der<br />

Änderungen der Waldfunktionen mit der Stufe 3 (hohe Beeinträchtigung) für <strong>die</strong> Bauphase und für <strong>die</strong><br />

Betriebsphase bis zu vollen Entfaltung der Ausgleichsmaßnahmen eingestuft.<br />

Neophytenmanagement:<br />

Für den Bereich südlich der Puntigamer Brücke wurde <strong>die</strong> Vorschreibung eines<br />

Neophytenmanagements für einen Zeitraum von 20 Jahren als waldverbessernde Maßnahme<br />

empfohlen. Für den Bereich nördlich der Puntigamer Brücke, wo eine Dauerrodung erfolgt, können<br />

forstfachlich keine Vorschreibungen empfohlen werden.<br />

5-jährige Kontrollen der Bauaufsicht:<br />

Im forsttechnischen Gutachten wurde <strong>die</strong> Vorschreibung einer laufenden Bauaufsicht und <strong>die</strong> Vorlage<br />

eines Halbjahresberichtes empfohlen. Dadurch ist eine laufende Kontrolle des Baufortschrittes durch<br />

<strong>die</strong> betroffenen SV möglich. Die Fragen des Zaunschutzes und <strong>die</strong> Laufzeit von 2 Jahren wurden im<br />

forsttechnischen Gutachten behandelt.<br />

Knoll<br />

Neophyten:<br />

Folgende zusätzlich erforderliche Auflage wurde im UVP-Teilgutachten formuliert: Präzisierung der<br />

UVE-Maßnahmen N-10 Neophytenmanagement, N-12 Oberboden-Management: Bei der Rodung bzw.<br />

Dammerhöhung mit größeren Neophytenbeständen ist der Oberboden mind. 50 cm tief abzutragen,<br />

gesondert zu verwerten und nicht im Projektgebiet wieder aufzubringen. Es ist nach dem<br />

Oberbodenabtrag außerdem zu prüfen, ob noch Rhizome vom Staudenknöterich vorhanden sind. Bei<br />

positiver Prüfung ist der Oberboden um weitere 20 cm abzutragen. Nach Abschluss der<br />

Dammbauarbeiten in <strong>die</strong>sen Bereichen ist eine jährliche Neophytenkontrolle über 3 Jahre<br />

durchzuführen. Einzelne aufkommende Neophyten sind per Hand inklusive der unterirdischen<br />

Pflanzenteile zu entfernen.<br />

Eine ökologische Bauaufsicht hat <strong>die</strong> Naturschutzmaßnahmen zu überwachen und zu betreuen.<br />

Gemäß einer UVG-Auflage ist vor Baubeginn der Behörde ein Pflegekonzept für alle<br />

naturschutzrelevanten Maßnahmen sowie ein umfassendes Monitoringkonzept vorzulegen. Bei<br />

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