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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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5.1.2012 dazu anzumerken, dass von zahlreichen Interessengruppen und Einzelpersonen bei fast jeder<br />

geplanten Anlage zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, sei es Windkraft,<br />

Photovoltaik oder anderen, <strong>die</strong>selben oder ähnliche Argumente gegen <strong>die</strong> Errichtung vorgetragen<br />

werden wie beim <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz. Die Argumentation, man möge an Stelle des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz<br />

Windkraftwerke, Photovoltaikanlagen etc errichten, ist insbesondere dann nicht glaubwürdig, wenn<br />

man alle gegen <strong>die</strong>se anderen Stromproduktionsanlagen ins Treffen geführten Gutachten und<br />

Expertisen, <strong>die</strong> offiziell bei diversen Bewilligungsverfahren bereits als Einwendungen vorgebracht<br />

worden sind, ins Kalkül zieht.<br />

Im Lichte des zum Anteil erneuerbarer Energien Ausgeführten ist jedoch jeder Beitrag zur Produktion<br />

von Strom aus erneuerbaren Energien unabdingbar, solange der Strombedarf nicht stabilisiert werden<br />

kann oder sinkt und damit keine wirklich schwerwiegenden ökologischen Eingriffe verbunden sind.<br />

Österreich ist nämlich in einer noch schwierigeren Situation als <strong>die</strong> gesamte Europäische Union, da es<br />

zu 70% von Lieferungen aus dem Ausland abhängig ist (knapp 30% beträgt der Anteil an heimischer<br />

erneuerbarer Energie laut Endenergiebilanz 2010 der Statistik Österreich), woraus <strong>die</strong> absolute<br />

Notwendigkeit abzuleiten ist, den Anteil erneuerbarer Energien mittelfristig drastisch zu erhöhen,<br />

nicht nur auf <strong>die</strong> von der Republik Österreich gegenüber der Europäischen Union zugesagten 34% bis<br />

zum Jahr 2020.<br />

Was das Argument einzelner Verfahrensparteien betrifft, wonach <strong>die</strong> Leistung des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz<br />

mit 16,2 MW unbedeutend sei, ist auf eine Anfragebeantwortung des BMLFUW vom 15.7.2009,<br />

2118/AB XXIV.GP zu verweisen, welche für <strong>die</strong> Steiermark 28 geplante bzw. behördenanhängige<br />

oder bereits im Bau befindliche Wasserkraftprojekte anführt, wobei das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz<br />

<strong>die</strong>sbezüglich an der 4. Stelle liegt (davor rangieren nur <strong>die</strong> Wasserkraftwerke Gössendorf und<br />

Kalsdorf der Projektwerberin mit 18,8 bzw. 18,5 MW und das von der VERBUND Hydro Power AG<br />

verfolge Projekt der Revitalisierung des KW Pernegg mit 18 MW). Bereits das an 7. Stelle gereihte<br />

Kraftwerksprojekt weist eine Leistung von unter 10 MW auf; 19 der 28 Vorhaben haben eine Leistung<br />

von ≤ 3 MW. Es kann daher keine Rede davon sein, dass <strong>die</strong> Erzeugungskapazität des <strong>Mur</strong>kraftwerk<br />

Graz vernachlässigbar sei. Wollte man <strong>die</strong>s als Maßstab gelten lassen, wäre der gesamte<br />

Wasserkraftausbau in der Steiermark zum Scheitern verurteilt.<br />

Zusammengefasst ist daher davon auszugehen, dass an der Errichtung des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz<br />

unbestritten ein massives öffentliches Interesse besteht, da es einen bedeutenden, im Land Steiermark<br />

sogar sehr bedeutenden Beitrag zur Umstellung auf eine nachhaltige, emissionsfreie Stromerzeugung<br />

leistet.<br />

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