18.11.2012 Aufrufe

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bodenkultur Umwelttoxikologie unterrichtete, wäre er wahrscheinlich durchgefallen, weil er sichtlich<br />

nicht zwischen Wissenschaft und Sensationsjournalismus unterscheiden kann.<br />

Ich stehe zu meiner Schlussfolgerung, dass in der Betriebsphase des <strong>Mur</strong>kraftwerkes <strong>die</strong> aus<br />

umweltmedizinischer Sicht positiven Auswirkungen überwiegen und dass <strong>die</strong>se positiven<br />

Auswirkungen nachhaltig sind, während sich negative Auswirkungen auf einen überschaubaren<br />

Zeitraum erstrecken und mit Ende der Bauphase kontinuierlich abnehmen.<br />

Durch <strong>die</strong> Umgestaltung von Teilbereichen der derzeit als landwirtschaftlichen Fläche genutzten<br />

„Olympiawiese“ im Sinne der Ökologie und sanften Erholung bringt das Projekt aus<br />

umweltmedizinischer Sicht Vorteile, weshalb ich begrüßte, dass <strong>die</strong>ses Gebiet nicht zur Gänze verbaut<br />

wird, sondern Wohnnutzungen mit Grünflächen harmonieren, wobei auch <strong>die</strong> Zugänglichkeit<br />

bestehender Wohnungen zum Wasser verbessert wird, <strong>die</strong> dzt. durch nicht öffentliche Tennisplätze,<br />

etc. eingeschränkt ist. Wichtig wäre auch bei neuen Wohnsiedlungen, <strong>die</strong> Durchgängigkeit für<br />

Fußgänger und Radfahrer zu erhalten.<br />

Dass <strong>die</strong> Zusatzbelastungen durch <strong>die</strong> im Projekt vorgesehenen und <strong>die</strong> durch Auflagen ergänzten<br />

Maßnahmen „auf ein umweltmedizinisch vertretbares Ausmaß eingeschränkt“ werden, ist aus<br />

Vergleichen mit ähnlich großen Bauvorhaben unter Berücksichtigung der dort getroffenen<br />

Maßnahmen sowie aus § 77 Abs 1 iVm 74 Abs 2 Z 3-4 GewO abzuleiten. Maßgeblich für <strong>die</strong><br />

Beurteilung der Belästigung ist demnach ein normal empfindender Erwachsener bzw. ein normal<br />

empfindendes Kind, nicht jedoch <strong>die</strong> von der Arbeitsgruppe Blatt-Form genannten Risikogruppen. Für<br />

letztere konnte ich in meinem Gutachten Gesundheitsgefährdungen ausschließen. Der zitierte<br />

Lebenszeitverlust von 17 Monaten war eine Hochrechnung des UBA auf Basis der Stu<strong>die</strong> der U.S.<br />

Cancer Society bei lebenslangem Fortbestand der Feinstaubbelastung in Graz von 2003/4. Schon bei<br />

meinem Vortrag 2008 im Steirischen Landtag hatte ich darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong>se Schätzung<br />

inzwischen nach unten korrigiert wurde.<br />

Den letzten Satz, den <strong>die</strong> Arbeitsgruppe Blatt-Form im Kapitel Sozial- und Umweltmedizin von mir<br />

zitiert, konnte ich in meinem Gutachten nicht finden, aber er bezieht sich offensichtlich auf <strong>die</strong><br />

Bauphase.<br />

Simon<br />

Es liegt im Wesen eines Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA), dass <strong>die</strong> einzelnen zu Grunde<br />

liegenden Fachgutachten unter Umständen nur auszugweise wiedergegeben oder in sinnvoller Weise<br />

gekürzt – ohne den fachlichen Inhalt zu schmälern – werden. Es wird auch ausdrücklich im UVGA<br />

darauf hingewiesen, dass das UVGA nur im Zusammenhalt mit den einzelnen Fachgutachten zu sehen<br />

ist und für eine vertiefende Auseinandersetzung eben auf <strong>die</strong> Fachgutacht zurück zu greifen ist.<br />

258

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!