- Seite 1 und 2:
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREG
- Seite 3 und 4:
B.5. fachliche Äußerungen im UV-G
- Seite 5 und 6:
III.3. Gemäß § 120 WRG 1959, BGB
- Seite 7 und 8:
abfallrechtliche Bauaufsicht der Be
- Seite 9 und 10:
9) Die explosionsgefährdeten Berei
- Seite 11 und 12:
3) Die Fischaufstiegshilfe ist mit
- Seite 13 und 14:
Zwei Monate vor Beginn der Umsiedlu
- Seite 15 und 16:
9) Präzisierung der UVE-Maßnahme
- Seite 17 und 18:
Lufttemperaturen zwischen 20°C und
- Seite 19 und 20:
I. Schall und Erschütterungen 1) B
- Seite 21 und 22:
3) Das unnötige Laufenlassen von k
- Seite 23 und 24:
oder Behandlung der Abfallart berec
- Seite 25 und 26:
2) Innerhalb des Schongebietes G 1
- Seite 27 und 28:
o Grundwassertemperatur kontinuierl
- Seite 29 und 30:
13) Über sämtliche Auswertungen g
- Seite 31 und 32:
O. Wasserbautechnik 1) Die Ausführ
- Seite 33 und 34:
die gesamte Anlage einschließlich
- Seite 35 und 36:
11) Alle Stiegenbereiche sind mit s
- Seite 37 und 38:
Stunden in den Monaten Mai, Juni, J
- Seite 39 und 40:
5) Fischottermonitoring zur Überpr
- Seite 41 und 42:
Rechtsgrundlagen: - Bundesgesetz ü
- Seite 43 und 44:
Mai 2011, OZ. 24, sowie Urkundenvor
- Seite 45 und 46:
64 Herrn Emil Spreitzer 23.08.2011
- Seite 47 und 48:
Wassergut, DI Werner Mellacher 127
- Seite 49 und 50:
diese Auflage wurde durch Anschlag
- Seite 51 und 52:
übermittelt (OZ. 238, 239, 247, 24
- Seite 53 und 54:
Murkraftwerk Puntigam von größter
- Seite 55 und 56:
Kepl erbrücke Stauwurzel MQ MKW Gr
- Seite 57 und 58:
Stauwurzel bei MQ (108 m3/s) Mur-km
- Seite 59 und 60:
Ord 2.2. Dem Spruch dieses Bescheid
- Seite 61 und 62:
Ordner Einlage Titel Maßstab Ordne
- Seite 63 und 64:
Ordner Einlage Titel Maßstab Ordne
- Seite 65 und 66:
2.3. Die Projektunterlagen sowie di
- Seite 67 und 68:
Für Fledermäuse können durch bes
- Seite 69 und 70:
der Belastungssituation zu definier
- Seite 71 und 72:
B) Stellungnahmen/Einwendungen B.1.
- Seite 73 und 74:
Das wasserwirtschaftliche Planungso
- Seite 75 und 76:
73 Herrn Markus Karlseder 23.08.201
- Seite 77 und 78:
121 WWF Österreich - Mag. Christop
- Seite 79 und 80:
damit auch eine Gefährdung der Bod
- Seite 81 und 82:
eingeholten Umweltverträglichkeits
- Seite 83 und 84:
systematisiert. Form und Inhalt die
- Seite 85 und 86:
Medienmitteilung vom 11. Oktober 20
- Seite 87 und 88:
Unterschiede zwischen dem Bereich e
- Seite 89 und 90:
Kraftwerksprojekte und bestehender
- Seite 91 und 92:
etreffend das luftbelastete Gebiet
- Seite 93 und 94:
konnte, weshalb um Fristerstreckung
- Seite 95 und 96:
Der Sachverständige Knoll für den
- Seite 97 und 98:
Themenbereich Auswirkungen auf Wand
- Seite 99 und 100:
Themenbereich Monitoring (7, 14, 23
- Seite 101 und 102:
Lammer Hinsichtlich der angeführte
- Seite 103 und 104:
Kampus In der Bauphase ergeben sich
- Seite 105 und 106:
vorgesehen ist. Das Verkehrsaufkomm
- Seite 107 und 108:
Eine „städtische Nutzung“ der
- Seite 109 und 110:
Neuberger Die von der Stadt Graz an
- Seite 111 und 112:
Auf Basis der technischen Unterlage
- Seite 113 und 114:
Dementsprechend wurde auch die Rest
- Seite 115 und 116:
Hierzu kann folgendes festgehalten
- Seite 117 und 118:
muss. Eine Verkleinerung der Rechen
- Seite 119 und 120:
Lammer Es ist eine Maßnahme vorges
- Seite 121 und 122: Dazu ist festzuhalten, dass die qua
- Seite 123 und 124: Der Verweis im letzten Absatz des B
- Seite 125 und 126: Schopper Neben umfangreichen Ausfü
- Seite 127 und 128: Es wird eine Darstellung gefordert,
- Seite 129 und 130: Kolb Der Verlust von Biotopflächen
- Seite 131 und 132: Fachgutachter bezweifelt wird, da d
- Seite 133 und 134: Staubquellen durch die Ombudsperson
- Seite 135 und 136: Die Seitenbäche bringen laut Proje
- Seite 137 und 138: mehr erfüllen kann. Die Kolmation
- Seite 139 und 140: ausreichend konkrete Beurteilung m
- Seite 141 und 142: Im gegenständlichen Fachgutachten
- Seite 143 und 144: Im Gutachten zur Geotechnik wird be
- Seite 145 und 146: ad 6: Die Akustik wird sich tatsäc
- Seite 147 und 148: touristischer Anziehungspunkt ist.
- Seite 149 und 150: Während die Baustellenzufahrt zu d
- Seite 151 und 152: Friehs/Ellinger Der Stellungnahme/E
- Seite 153 und 154: innerstädtischer Naherholungsraum
- Seite 155 und 156: Die geforderte Beweissicherung wird
- Seite 157 und 158: entsprechende Neuaufteilung des Str
- Seite 159 und 160: Zustandserhebung im OWK 802710012 e
- Seite 161 und 162: Antwort: Die Einspeisung der im Kra
- Seite 163 und 164: Vernetzung der im guten Zustand bef
- Seite 165 und 166: Derzeit sind als wassergebundenes F
- Seite 167 und 168: c. Gewässerökologie - Auswirkung
- Seite 169 und 170: darauf hingewiesen werden, dass die
- Seite 171: Ad a): Eine Fragmentierung des Lebe
- Seite 175 und 176: motorisierten Verkehr eine wesentli
- Seite 177 und 178: Betriebsphase wird bemängelt, dass
- Seite 179 und 180: Graz findet sich diese Schlange am
- Seite 181 und 182: Stellungnahme von Herrn Dipl.-Ing.
- Seite 183 und 184: Republik Österreich die Zustimmung
- Seite 185 und 186: WWF (010) Der Vertreter des Umweltv
- Seite 187 und 188: Stromverbrauch einer Fernwärmevers
- Seite 189 und 190: Folgenden HEIDINGER, einer Stellung
- Seite 191 und 192: Es wird gefordert die Umwelt- und R
- Seite 193 und 194: Spülmanagement, bezüglich der Bew
- Seite 195 und 196: Scherak (029) Herr Scherak (029) fo
- Seite 197 und 198: Seite 2 errechnet einen Bedarf von
- Seite 199 und 200: Phytobenthos. Es wird auf Mindestgr
- Seite 201 und 202: Bauverkehr Südgürtel zu einer ger
- Seite 203 und 204: Erhaltungszustandes der Würfelnatt
- Seite 205 und 206: Naturschutzbund Steiermark - Herr J
- Seite 207 und 208: Leitung). Für diese und auch die 2
- Seite 209 und 210: BI „unser Lebensraum“ - DI Gott
- Seite 211 und 212: Zusammenfassend wird vorgebracht, d
- Seite 213 und 214: Landschaft werden als subjektiv und
- Seite 215 und 216: wenn alle vorgeschlagenen Maßnahme
- Seite 217 und 218: zu hinterlegen, der im Falle negati
- Seite 219 und 220: moniert, dass der erst 2003 erricht
- Seite 221 und 222: Die räumliche Situierung der Maßn
- Seite 223 und 224:
Die Zumutbarkeit einer Belästigung
- Seite 225 und 226:
Es darf auf Pkt. 3.4.16.d) des Fach
- Seite 227 und 228:
dass eine positive Beurteilung des
- Seite 229 und 230:
Im forsttechnischen Gutachten wurde
- Seite 231 und 232:
Umweltverträglichkeit festgestellt
- Seite 233 und 234:
OZ 016 (BI Energieeffizienz) Schopp
- Seite 235 und 236:
Seite 4: In der Stellungnahme der F
- Seite 237 und 238:
Quelle: Statistik Austria Die Steie
- Seite 239 und 240:
Nach den Grundlagen, die von mir al
- Seite 241 und 242:
grundsätzliche Machbarkeit durch d
- Seite 243 und 244:
Da für die Welle unter der Radetzk
- Seite 245 und 246:
Eine ökologische Bauaufsicht hat d
- Seite 247 und 248:
Für den Beurteilungsgegenstand Luf
- Seite 249 und 250:
Ausgleichsmaßnahmen wird m.E. nich
- Seite 251 und 252:
Gelder zweckgebunden sind, würden
- Seite 253 und 254:
Insgesamt gehen in der Bau- und Bet
- Seite 255 und 256:
Folgende Maßnahmen sind für Vöge
- Seite 257 und 258:
Vorhaben den raumordnungsrechtliche
- Seite 259 und 260:
Friehs/Ellinger Ad Fischaufstiegshi
- Seite 261 und 262:
elevanten Passagen zitiert. Die fü
- Seite 263 und 264:
Die Forderung, die Projektierung de
- Seite 265 und 266:
Im Rahmen der Ortsverhandlung wurde
- Seite 267 und 268:
In der Bauphase sind gemäß dem UV
- Seite 269 und 270:
Fachgutachten eingehend erläutert,
- Seite 271 und 272:
Ad 5.1.3 Kleinräumigkeit Gemäß d
- Seite 273 und 274:
Hinsichtlich des Kumulationseffekte
- Seite 275 und 276:
Der Hinweis auf den Südgürtel ist
- Seite 277 und 278:
Tiefnig Nach eingehender fachlicher
- Seite 279 und 280:
Die Formulierung des vorgeschlagene
- Seite 281 und 282:
„Österreichische Wasserkatalog
- Seite 283 und 284:
284 Rechtsanwalt Schildberger für
- Seite 285 und 286:
Energieträger bedeutet und der Eff
- Seite 287 und 288:
haben, die Systeme an ihre national
- Seite 289 und 290:
Mag.a Andrea Pavlovec-Meixner (OZ 2
- Seite 291 und 292:
Österreichische Naturschutzjugend
- Seite 293 und 294:
Die Grafik zum Import elektrischer
- Seite 295 und 296:
Feinstaubbindepotentialen, die Ausn
- Seite 297 und 298:
D) Rechtliche Beurteilung: D.1. For
- Seite 299 und 300:
1.1.6 Umweltorganisationen (§§ 19
- Seite 301 und 302:
nicht als Geltendmachung subjektiv-
- Seite 303 und 304:
Auslöser dieses bereits seit läng
- Seite 305 und 306:
Diese Einordnung wird auch vom Umwe
- Seite 307 und 308:
3.5 Stmk ElWOG 2005: § 5: Das Murk
- Seite 309 und 310:
aubedingten Zusatzimmissionen keine
- Seite 311 und 312:
überschreiten, ist die lokale Baua
- Seite 313 und 314:
Erschütterungen Durch die Errichtu
- Seite 315 und 316:
ausgeführt, dass eine Gefährdung
- Seite 317 und 318:
Besondere Bedeutung kommt dem Lande
- Seite 319 und 320:
Durch das Murkraftwerk Graz kommt e
- Seite 321 und 322:
Alternativenprüfung nach dem UVP-G
- Seite 323 und 324:
Anders als die Alternativenprüfung
- Seite 325 und 326:
§ 3 dieser Verordnung sieht ua ein
- Seite 327 und 328:
geschaffen. Die Beurteilung erfolgt
- Seite 329 und 330:
Das geplante Vorhaben stellt eine s
- Seite 331 und 332:
Verstoß gegen das Verschlechterung
- Seite 333 und 334:
) Strukturierung der Ufer im zentra
- Seite 335 und 336:
- N-37 (Betriebsphase), Fischbucht
- Seite 337 und 338:
In dieser Mitteilung wird im Detail
- Seite 339 und 340:
(Regelarbeitsvermögen abzüglich E
- Seite 341 und 342:
Jahresverbrauch von ca 250 bis 350
- Seite 343 und 344:
Investitionskosten des WKW Graz) er
- Seite 345 und 346:
5.1.2012 dazu anzumerken, dass von
- Seite 347 und 348:
Es wurde daher bereits in einer fr
- Seite 349 und 350:
Die Beurteilung der „Energiewirts
- Seite 351 und 352:
Unter Berücksichtigung der in Tabe
- Seite 353 und 354:
Der gegenständliche Abschnitt der
- Seite 355 und 356:
vorgenommen. Die Beurteilung der je
- Seite 357 und 358:
Kriterium WK 5: Auswirkungen auf Wa
- Seite 359 und 360:
Im UV-GA (S 108) wird ausgeführt,
- Seite 361 und 362:
Bereich Positive Auswirkungen Negat
- Seite 363 und 364:
WK 8 0 keine Auswirkung/Einfluss od
- Seite 365 und 366:
Im Gegensatz zu der im UVP-G 2000 g
- Seite 367 und 368:
Dennoch finden sich in den Einreich
- Seite 369 und 370:
… Zusammenfassend kann festgehalt
- Seite 371 und 372:
denen die quantitative Grundwassers
- Seite 373 und 374:
Zugrunde gelegte Entnahmeraten Zutr
- Seite 375 und 376:
Was die baulichen Maßnahmen betrif
- Seite 377 und 378:
Die Rodungsbewilligung kann der Pro
- Seite 379 und 380:
Vorschreibung, dass ein solches Neo
- Seite 381 und 382:
dass es nicht mehr zur Gänze abgea
- Seite 383 und 384:
die Bestimmungen des § 6 Abs. 6 un
- Seite 385 und 386:
Vom Verbotstatbestand der Z 1 leg c
- Seite 387 und 388:
Sinn des § 6 Abs. 7 zweiter Satz l
- Seite 389 und 390:
artenschutzrechtlicher Kausalzusamm
- Seite 391 und 392:
entgegengehalten werden. Da nördli
- Seite 393 und 394:
geschützt ist. Dem Zonierungsplan
- Seite 395 und 396:
auszugehen (und wird in der Abnahme
- Seite 397 und 398:
Umstandes, dass nicht sämtliche Au
- Seite 399 und 400:
Diese rechtliche Zuordnung ergibt s
- Seite 401 und 402:
Diese Maßnahmen sowie das Monitori
- Seite 403 und 404:
Die darüber hinaus vorgeschriebene
- Seite 405 und 406:
Umsetzung eines Bescheides der Besc
- Seite 407 und 408:
Sinn der bei der mündlichen Verhan
- Seite 409 und 410:
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen
- Seite 411 und 412:
29.) Herrn Gunter Gradischnig, Paye
- Seite 413 und 414:
Ergeht nachrichtlich an: 99.) die A