18.11.2012 Aufrufe

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

nicht als „erheblich verändert“ anzusprechen sind, also alle umliegenden Strecken außer dem OWK<br />

802710012. Damit soll verdeutlicht werden, dass der OWK 802710012 über weite Strecken von<br />

Wasserkörpern umgeben ist (50km flussab und 70km flussauf), <strong>die</strong> nicht den guten ökologischen<br />

Zustand erreichen können. Es ist also festzuhalten, dass aus fachlicher Sicht kein Irrtum seitens der<br />

ASV vorliegt!<br />

Ad Auswirkungen von Stauraumspülungen<br />

Bezüglich der fischökologisch relevanten Aspekte in der Einwendung darf auf <strong>die</strong> Beantwortung der<br />

ergänzenden Stellungnahme von Anna Batek (siehe OZ 013) verwiesen werden.<br />

Ad Wurde von den ASV lediglich <strong>die</strong> Reduktion der Fließgeschwindigkeit als Auswirkung des Staus<br />

berücksichtigt?<br />

Definitiv nein! Diesbezüglich darf auf <strong>die</strong> entsprechenden Ausführungen im Fachgutachten verwiesen<br />

werden.<br />

Ad QZV Ökologie<br />

Bezüglich der Beurteilung des Vorhabens darf auf <strong>die</strong> Inhalte des Fachgutachtens verwiesen werden.<br />

Ad Einleitung von Abwässern<br />

Bezüglich der Beurteilung des Vorhabens darf auf <strong>die</strong> Inhalte des Fachgutachtens verwiesen werden.<br />

Ad Verschlechterungsverbot<br />

Bezüglich der Beurteilung des Vorhabens darf auf <strong>die</strong> Inhalte des Fachgutachtens verwiesen werden,<br />

wobei bemerkt werden muss, dass als Grundlage der Beurteilung <strong>die</strong> geplanten Maßnahmen zu<br />

betrachten sind.<br />

OZ 020 (Körndl)<br />

Knoll<br />

Gemäß UVE Fachbereich Naturschutz liegt der Grazer Augarten außerhalb des<br />

Untersuchungsraumes. Die Breitenausdehnung des Untersuchungsraumes umfasste <strong>die</strong><br />

Uferböschungen der <strong>Mur</strong> bis zur oberen Geländekante.<br />

Gemäß dem UVG kommt es im Gebiet des Augartens zu Aufhöhungen des Grundwasserspiegels von<br />

bis zu einem 1 m. Die Flurabstände verbleiben dennoch – aufgrund der hohen natürlichen<br />

Flurabstände – über 3 m u.GOK („obligate Kellertiefe“).<br />

Aufgrund der hohen natürlichen Flurabstände sind aus naturschutzfachlicher Sicht keine<br />

Auswirkungen auf den Augarten zu erwarten.<br />

244

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!