18.11.2012 Aufrufe

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Skalierung der Restbelastung im Zusammenhang mit der Vorwegnahme der<br />

humanmedizinischen Beurteilung wurde auch im Rahmen der Erstevaluierung kritisiert und in<br />

der ersten Nachreichung bereits geändert.<br />

Die im Fachbeitrag verwendeten Irrelevanzschwellen von 1% für Jahresmittelwerte bzw. 3% für<br />

Kurzzeitwerte der Zusatzimmission entsprechen den Vorschlägen des „Leitfaden UVP und IG-<br />

L“(UBA 2007), <strong>die</strong> bezüglich der Bauphase strenger sind als <strong>die</strong> anderer einschlägiger<br />

Publikationen zu <strong>die</strong>sem Thema.<br />

In jedem Fall ist darauf hinzuweisen, dass auch in der UVE von Überschreitungen der<br />

Irrelevanzschwellen sowohl für PM10 als auch NO2 ausgegangen wird.<br />

In den beiden Baujahren 2 und 3 finden zur Gänze Aktivitäten statt, während in den Baujahren<br />

1 und 4 jeweils nur wenige Monate benötigt werden. Die Emissionen wurden für alle vier<br />

Baujahre berechnet. Da <strong>die</strong> Emissionen der Baujahre 1 und 4 aber unter den Jahren 2 und 3<br />

bleiben und vor allem <strong>die</strong> Modellierung der Luftschadstoffe über das Jahresmittel erfolgt ist <strong>die</strong><br />

vorgenommene Betrachtungsweise plausibel.<br />

Hinsichtlich Maßnahmen zur Emissionsreduktion und fehlende Ombusstelle wurde auch bereits<br />

im Rahmen der Unterlagenevaluierungen hingewiesen. Im Fachgutachten werden deshalb<br />

hierfür darüberhinausgehende Auflagenvorschläge gemacht.<br />

Die Kritik betreffend Monitoring zur Beweissicherung wird geteilt und eine dementsprechende<br />

Antwort wurde bereits im Rahmen der Projektsunterlagenevaluierung übermittelt. Im<br />

Fachgutachten wird dahingehend auch ein konkreter Auflagenvorschlag gemacht.<br />

Neuberger<br />

Der Einwand der Umweltanwaltschaft war berechtigt, dass es zur Überschneidung der Bauphasen<br />

des Kraftwerks und des Südgürtels kommen wird. Deshalb wurde <strong>die</strong> Prognose für <strong>die</strong><br />

Feinstaubbelastungen, <strong>die</strong> der kritische Punkt für <strong>die</strong> Beurteilung ist, überarbeitet und in <strong>die</strong>sem<br />

Gutachten berücksichtigt. Der Beitrag des Baustellenverkehrs zum allgemeinen Straßenverkehr<br />

wird allerdings relativ klein sein und der gleichzeitige Bau von Kraftwerk, Speicherkanal und<br />

Südgürtel ist bei den vorgesehen Begrenzungen für <strong>die</strong> Bauzeiten, Staub- und Lärmimmissionen<br />

und bei Einhaltung der zusätzlichen Auflagen <strong>die</strong>ses Gutachtens weniger belastend als bei<br />

Durchführung von 3 Bauvorhaben nacheinander über entsprechend längere Zeiträume. Ich stimme<br />

mit der Umweltanwältin überein, dass <strong>die</strong> im Projekt angeführten Schallschutzmaßnahmen<br />

verbindlich sein müssen, weil <strong>die</strong> Expositions- und Risikoschätzung darauf aufbaut. Erreichbarkeit<br />

und Kompetenzen der Bauombudsperson vorzuschreiben (auch bei der Staubbekämpfung), habe<br />

ich als Auflage vorgeschlagen. Zu den Aufgaben der Ombudsperson gehört danach u.a. <strong>die</strong><br />

tägliche Überwachung der Befeuchtung unbefestigter Baustraßen, <strong>die</strong> gemäß UVE nur für weniger<br />

befahrene Flächen mittels mobiler Bewässerungsgeräte und im Bereich der Krafthausbaustelle<br />

mittels fix installierter Berieselungsanlagen vorgesehen ist. Wenn <strong>die</strong> Baustelle mit potentiellen<br />

132

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!