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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Für Fledermäuse können durch bestandssichernde Maßnahmen (Rodungen nur zwischen<br />

15.Oktober und 15. März, Umsiedlung von Fledermäusen) Individuenverluste weitestgehend<br />

hintenan gehalten werden. Die Bäume flussauf der neu zu errichtenden Uferbegleitdämme<br />

bleiben vorerst als Biotopbäume bestehen und werden nicht gerodet sondern eingestaut. Um<br />

<strong>die</strong> Verluste an Fledermausquartieren im beanspruchten Ufergehölzsaum entlang der <strong>Mur</strong> zu<br />

minimieren, ist das Ausbringen von Holzbeton-Fledermaus-Nistkästen in der verbleibenden<br />

Uferbegleitvegetation bzw. auf den Biotopbäumen eine zeitnahe Maßnahme.<br />

Betriebsphase<br />

Die negativen Projektauswirkungen für Pflanzen und deren Lebensräume während der<br />

Bauphase, resultierend aus der Flächenbeanspruchung, wirken auch zu Beginn der<br />

Betriebsphase nach, wodurch merkbar nachteilige Auswirkungen – unter Berücksichtigung<br />

der Ausgleichsmaßnahmen – zu erwarten sind. Positive Auswirkungen ergeben sich durch <strong>die</strong><br />

Umwandlung von Neophytenflächen, <strong>die</strong> Etablierung bisher nicht im Gebiet auftretender<br />

Biotoptypen (Röhrichte, Buschweidensäume) und <strong>die</strong> Schaffung der standörtlichen<br />

Voraussetzungen für <strong>die</strong> Verjüngung von Weichholzauen.<br />

Für Fledermäuse und Reptilien verbleiben in der Betriebsphase unter Berücksichtigung der<br />

Maßnahmen und Auflagen merklich nachteilige Auswirkungen durch den mittelfristig<br />

andauernden Lebensraumverlust an den <strong>Mur</strong>böschungen infolge der Rodungen in der<br />

Bauphase und den Einstau. Insgesamt ist bis zur vollständigen Entwicklung der<br />

Gehölzpflanzungen zu Altbäumen (potentielle Quartierbäume) das Quartierangebot für<br />

Baumfledermäuse im Stauraum entlang der <strong>Mur</strong>böschungen reduziert. Permanente<br />

Störungen der Würfelnatter sind im Dammbereich einstaubedingt zumindest durch <strong>die</strong><br />

Verkleinerung des verfügbaren terrestrischen Lebensraumes und durch <strong>die</strong> Veränderung der<br />

Jagdsituation auf 780 m Länge vor dem Kraftwerk zu erwarten. Für den im Anhang IV der<br />

FFH-Richtlinie genannten Fischotter bleibt der günstige Erhaltungszustand in seinem<br />

natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleistet.<br />

Aufgrund der verzögerten Wirksamkeit von Aufforstungs- und Bepflanzungsmaßnahmen<br />

verbleiben für wertbestimmende baumhöhlenbrütende Vogelarten ebenfalls merklich<br />

nachteilige Auswirkungen.<br />

Gesamtheitlich ergeben sich für Tagfalter, Libellen und Amphibien Verbesserungen durch<br />

Habitataufwertungen (z.B. Seichtwasserzone „Angergasse“, Neugestaltung der<br />

Mündungsbereiche der Seitenbäche (Grazbach, Petersbach), Anbindung Petersbach und<br />

Nebengewässer Olympiawiese, Anlage von Stillgewässerstrukturen im Aubiotop Rudersdorf,<br />

Bepflanzung der Uferdämme mit Laubgehölzen und Magerrasen, Anlage von Extensivwiesen).<br />

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